Berlin, 28. Februar 2023 â Angesichts anhaltender LieferengpĂ€sse bei Arzneimitteln brauchen die Apotheken mehr Entscheidungsspielraum bei der Abgabe von vorrĂ€tigen Medikamenten und einen angemessenen Engpass-Ausgleich als Honorierung fĂŒr den entstehenden Aufwand. Zudem mĂŒssen Apotheken im Notfall auch eigene Rezepturen und Defekturen anfertigen dĂŒrfen. Diese VorschlĂ€ge macht die ABDA â Bundesvereinigung Deutscher ApothekerverbĂ€nde in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Arzneimittel-LieferengpassbekĂ€mpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG). Die Apothekerschaft kritisiert darin scharf das vom Bundesministerium fĂŒr Gesundheit (BMG) vorgelegte Papier, das aus ABDA-Sicht die Problematik der LieferengpĂ€sse keineswegs an der Wurzel bekĂ€mpft und somit auch nicht die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherstellt.
âWir begrĂŒĂen, dass sich die Politik endlich den LieferengpĂ€ssen zuwendet. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist aber nicht geeignet, das Problem verlĂ€sslich und patientengerecht zu lösenâ, sagt ABDA-PrĂ€sidentin Gabriele Regina Overwiening (Foto): âEs fehlen EntscheidungsspielrĂ€ume, die es den Apotheken rechtssicher ermöglichen, die Versorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten, wie dies in den vergangenen Corona-Jahren möglich war. Der hohe Personalaufwand wird im Referentenentwurf nicht annĂ€hernd berĂŒcksichtigt. Hier muss dringend nachgebessert werden.â Overwiening weiter: âDie Apotheken haben wĂ€hrend der Corona-Pandemie immer wieder belegt, dass sie die Versorgung der Bevölkerung auch unter extremen Voraussetzungen verlĂ€sslich bewĂ€ltigen. FĂŒr die Apotheken sind klare Rahmenbedingungen, mehr Bewegungsspielraum und ein angemessener Engpass-Ausgleich fĂŒr den Mehraufwand zwingend erforderlich.â
FĂŒr das Management von LieferengpĂ€ssen sind selbst bei zurĂŒckhaltenden SchĂ€tzungen mindestens sechs Stunden pro Woche pro Apotheke nötig. Der Gesamtstundenaufwand pro Jahr in allen 18.000 Apotheken betrĂ€gt 5,62 Mio. Stunden. Bei Arbeitgebervollkosten fĂŒr pharmazeutisches Personal in Höhe von 75,91 Euro/Stunde ergeben sich Kosten in Höhe von 425 Mio. Euro pro Jahr. Bei etwa 20 Mio. FĂ€llen pro Jahr, bei denen die Apotheken eine sog. NichtverfĂŒgbarkeit dokumentieren mĂŒssen, ergibt sich ein Zuschlag von 21,00 Euro, den die ABDA fĂŒr jeden Austausch fordert.
Foto: Gabriele Regina Overwiening, PrĂ€sidentin der ABDA â Bundesvereinigung Deutscher ApothekerverbĂ€nde
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