Nur einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat gestern einem Gesetz zur Ănderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes zugestimmt. Es setzt die seit 7. Juni 2023 in allen Mitgliedstaaten geltende neue EU-Fahrgastrechteverordnung in nationales Recht um.
Vorgaben zur Barrierefreiheit
Verbraucherinnen und Verbraucher können kĂŒnftig Erstattungs- und EntschĂ€digungsantrĂ€ge wegen VerspĂ€tung oder ZugausfĂ€llen barrierefrei elektronisch einreichen – zum Beispiel per Email oder in einer App.
Eisenbahnverkehrsunternehmen und Bahnhofsbetreiber sind verpflichtet, eine zentrale Anlaufstelle fĂŒr FahrgĂ€ste mit Behinderungen oder eingeschrĂ€nkter MobilitĂ€t einzurichten, so dass Reisende bei der Planung und Organisation nur einen einzigen Ansprechpartner kontaktieren mĂŒssen.
Entsprechende Daten und Informationen mĂŒssen barrierefrei auf den Internetseiten zur VerfĂŒgung stehen.
Leichtere Fahrradmitnahme
Um die Möglichkeiten zur Mitnahme von FahrrĂ€dern nachhaltig zu verbessern, verpflichtet das Gesetz die Eisenbahnverkehrsunternehmen , PlĂ€ne fĂŒr die verstĂ€rkte und verbesserte Beförderung von FahrrĂ€dern aufzustellen und eine angemessene Zahl von StellplĂ€tzen festzulegen.
Ausnahmen fĂŒr Museumsbahnen
Auf Wunsch des Bundesrates hat der Bundestag Ausnahmen fĂŒr Schmalspur- und Museumsbahnen in den ursprĂŒnglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung eingefĂŒgt, um den regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen.
Unterzeichnung – VerkĂŒndung – Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun ĂŒber die Bundesregierung dem BundesprĂ€sidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschlieĂend im Bundesgesetzblatt verkĂŒndet. Es tritt am Tag darauf in Kraft.
Plenarsitzung des Bundesrates am 16.06.2023
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