Magdeburg/ST. Das sogenannte Lex-Intel im Haushaltsentwurf der Landesregierung ist verfassungswidrig. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens der Landtagsjurist*innen im Auftrag der Landtagsfraktion BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen.
âWir sind bereit, die finanzielle Dimension der Intel-Ansiedelung zu gestalten, um zum Erfolg beizutragen. Ăber die Finanzmittel des Landes entscheidet aber der Landtag. Ein Blankoscheck fĂŒr die Landesregierung am Landtag vorbei ist aber weder hilfreich fĂŒr eine erfolgreiche GroĂansiedelung noch vereinbar mit der Hoheit des Landtags ĂŒber den Haushalt. Die Landesregierung ist nun aufgefordert, auf den Pfad der Landesverfassung zurĂŒckzukehren und dem Parlament einen Vorschlag zur Korrektur zu machenâ, sagt Olaf Meister (Foto), finanzpolitischer Sprecher der grĂŒnen Landtagsfraktion.  Â
âDie Lehre aus unzĂ€hligen GroĂprojekten ist, dass Transparenz unerlĂ€sslich ist. Nur so kann das GroĂprojekt Intel erfolgreich und nachhaltig sein. Dies bezieht sich sowohl auf die Finanzen wie auch die anderen Aspekte des Vorhabens, wie zum Beispiel Wasser- und Energieverbrauchâ, merkt Meister dazu an.
Bereits seit Ende November letzten Jahres prĂŒfte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages im Auftrag des Abgeordneten Meister, ob der Paragraf 10 Absatz 7 des Entwurfes des Haushaltsgesetzes 2023 mit der Etathoheit des Landtags nach Landesverfassung vereinbar ist. In dem Gutachten stellen Landtagsjuristinnen fest, dass das Haushaltsgesetz 2023 hierzu nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht und unzulĂ€ssig ist.
Foto (c) Olaf Meister