Zum 5. Jahrestag der Verhaftung Osman Kavalas sagte die Beauftragte der Bundesregierung fĂŒr Menschenrechtspolitik und HumanitĂ€re Hilfe im AuswĂ€rtigen Amt, Luise Amtsberg, heute (18.10.):
“ Genau fĂŒnf Jahre ist es her, dass der Unternehmer und KulturmĂ€zen Osman Kavala am Flughafen von Istanbul festgenommen wurde. Bis heute ist Kavala in Haft, obwohl der EuropĂ€ische Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte seitdem mehrfach seine unverzĂŒgliche Freilassung gefordert hat.
Zivilgesellschaftliches Engagement darf keine Straftat sein. Es ist daher höchste Zeit, dass die TĂŒrkei endlich ihren internationalen Verpflichtungen nachkommt und Osman Kavala freilĂ€sst. #FreeKavala
Hintergrund:
Der renommierte tĂŒrkische Unternehmer, Philanthrop und GrĂŒnder der Kulturstiftung Anadolu KĂŒltĂŒr Osman Kavala wurde am 18.10.2017 am Istanbuler Flughafen festgenommen. Die tĂŒrkische Staatsanwaltschaft warf ihm âversuchten Umsturz der Regierung“ im Kontext der sogenannten Gezi-Proteste 2013 vor. Nach einem Freispruch in diesem Verfahren am 18.02.2020 wurde er unmittelbar darauf auf Basis eines zweiten Ermittlungsverfahrens wegen Beteiligung am Putschversuch 2016 in Gewahrsam genommen.
Der EuropĂ€ische Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte (EGMR) hatte bereits 2019 die Haft Kavalas als politisch motiviert bezeichnet, eine Verletzung der EuropĂ€ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgestellt und seine sofortige Entlassung aus der U-Haft gefordert. Dennoch wurde er am 25.04.2022 von einem tĂŒrkischen Gericht zu erschwerter lebenslanger Haft verurteilt, seine sieben Mitangeklagten wurden zu 18 Jahren Haft verurteilt.
Am 11.7.2022 urteilte der EGMR, dass die TĂŒrkei mit der Nichtfreilassung von Osman Kavala auch Artikel 46 § 1 der EMRK (Verpflichtung zur Umsetzung von Urteilen) verletzt. Im Zusammenhang mit der Weigerung der TĂŒrkei, das Urteil des EGMR umzusetzen, hat das Ministerkomitee des Europarates 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die TĂŒrkei eingeleitet.
Foto: Luise Amtsberg (c) Timo Wilke