Merz: Der Versuch der Ampel, politische Konkurrenten mit Hilfe des Wahlrechts auszuschalten, ist gescheitert

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Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform erklÀrt der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Friedrich Merz (Foto):

„Mit den Fraktionen der Ampel waren wir uns immer einig, dass der Bundestag verkleinert werden muss. Wir haben der Ampel in der laufenden Wahlperiode mehrfach konkrete VorschlĂ€ge unterbreitet, dieses Ziel gemeinsam zu erreichen. Die Ampel hat unsere VorschlĂ€ge aber abgelehnt und stattdessen ein Wahlrecht verabschiedet, das heute vom Bundesverfassungsgericht in einem wesentlichen Teil fĂŒr verfassungswidrig erklĂ€rt wurde: Die Beibehaltung einer 5-%-Sperrklausel erfordert die Beibehaltung einer Grundmandatsklausel, nach der eine Partei auch dann in den Deutschen Bundestag einzieht, wenn sie 5 % der WĂ€hlerstimmen nicht erreicht, aber in mindestens drei Wahlkreisen das Direktmandat erzielt. Damit ist der Versuch der Ampel, mit Hilfe des Wahlrechts politische Konkurrenten auszuschalten, vor dem Bundesverfassungsgericht erwartungsgemĂ€ĂŸ gescheitert.

Auch wenn das von uns ebenfalls angegriffene sog. „Zweitstimmendeckungsverfahren“ vom Bundesverfassungsgericht fĂŒr vereinbar mit dem Grundgesetz angesehen wurde, bleiben wir bei unserer Auffassung, dass dieses Verfahren bei der nĂ€chsten Bundestagswahl zu einer unangemessenen Benachteiligung insbesondere von Wahlkreisbewerbern der CDU und der CSU fĂŒhren wird. Das Wahlkreismandat wird nach dem Wahlrecht der Ampel entwertet, dieses Wahlrecht schadet dem Grundsatz der demokratischen ReprĂ€sentanz der Wahlkreise im Deutschen Bundestag.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, die Details der 5- %-Sperrklausel und der Grundmandatsklausel neu zu regeln. Wir bieten der Ampelkoalition an, noch vor der nĂ€chsten Bundestagswahl eine gemeinsame umfassende Änderung des Wahlrechts vorzunehmen, die beide Ziele erreicht, nĂ€mlich die Verkleinerung des Deutschen Bundestages auf rund 600 Mandate und die Wahrnehmung der gewonnenen Wahlkreismandate ohne weitere Bedingungen. Wenn die Ampel dazu nicht bereit ist, muss das Wahlrecht in der nĂ€chsten Wahlperiode erneut geĂ€ndert werden.“

Foto: Friedrich Merz © Laurence Chaperon