Magdeburg. Das Land Sachsen-Anhalt hat sich im Januar 2024 gemeinsam mit 13 weiteren BundeslĂ€ndern darauf verstĂ€ndigt, eine Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards fĂŒr Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzufĂŒhren. Dazu wurde im vergangenen Monat die Dataport AöR von allen 14 BundeslĂ€ndern mit der DurchfĂŒhrung eines Vergabeverfahrens zur Auswahl eines entsprechenden Dienstleisters beauftragt. Das Ausschreibungsverfahren soll voraussichtlich im Sommer 2024 abgeschlossen sein.
Parallel zum Ausschreibungsverfahren beginnt das Land SachsenâAnhalt schon jetzt die landesweite EinfĂŒhrung der Bezahlkarte vorzubereiten. So soll sichergestellt werden, dass nach erfolgreichem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens die praktische Umsetzung in Sachsen-Anhalt zĂŒgig erfolgen kann. Daher hat sich das Ministerium fĂŒr Inneres und Sport gemeinsam mit den Kommunalen SpitzenverbĂ€nden darauf verstĂ€ndigt, in einer Arbeitsgruppe mit allen Landkreisen, den drei kreisfreien StĂ€dten, dem Landesverwaltungsamt und dem Ministerium fĂŒr Inneres und Sport die operativen Schritte fĂŒr die EinfĂŒhrung der Bezahlkarte eng abzustimmen. Eine erste Sitzung der Arbeitsgruppe fand bereits statt.
Um die EinfĂŒhrung bestmöglich vorzubereiten, hat sich die Landeshauptstadt Magdeburg bereit erklĂ€rt, aus Mitteln des Ministeriums fĂŒr Infrastruktur und Digitales einen vorbereitenden Testlauf mit 1.000 Bezahlkarten durchzufĂŒhren. Bei dem Testlauf werden die fĂŒr die Bezahlkarte bundesweit einheitlichen Mindeststandards zugrunde gelegt; die Bargeldfunktion der Bezahlkarte wird auf 50 Euro begrenzt. Der Testlauf soll im MĂ€rz 2024 beginnen. Die gewonnenen Erfahrungen aus dem Testlauf flieĂen in die vorbereitenden Abstimmungen der gemeinsamen Arbeitsgruppe ein.
Ministerin fĂŒr Inneres und Sport, Dr. Tamara Zieschang: âUm die Bezahlkarte landesweit zĂŒgig einfĂŒhren zu können, stimmen wir uns eng im Land ab. Ich danke der Landeshauptstadt Magdeburg fĂŒr ihre Bereitschaft, den Umgang mit der Bezahlkarte in einem Testlauf zu erproben. Die dabei gewonnenen praktischen Erfahrungen werden dem Land und allen Landkreisen und kreisfreien StĂ€dten bei der landesweiten EinfĂŒhrung der Bezahlkarte zugutekommen.“
OberbĂŒrgermeisterin der Landeshauptstadt Magdeburg, Simone Borris: âWir versprechen uns von der EinfĂŒhrung der Bezahlkarte vor allem eine Optimierung unserer internen Prozesse und damit weniger Verwaltungsaufwand. Die Karte ist aber auch eine Chance, GeflĂŒchtete von unnötigen BehördengĂ€ngen zu entlasten. Der Testlauf wird zeigen, wie sich die Zahlkarte im Alltag der Landeshauptstadt Magdeburg bewĂ€hrt.“
Ministerin fĂŒr Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia HĂŒskens: âDie bargeldlose Auszahlung von UnterstĂŒtzungsleistungen wird sich in Zukunft durchsetzen, davon bin ich ĂŒberzeugt. Ich bin froh, dass wir den Testlauf der Landeshauptstadt unterstĂŒtzen können und wertvolle Erfahrungen sammeln, um kĂŒnftig digitale Anwendungen weiter ausrollen zu können.“
PrĂ€sident des Landkreistages Sachsen-Anhalt, Götz Ulrich: âDie Landkreise begrĂŒĂen, dass sich das Land Sachsen-Anhalt mit fast allen anderen LĂ€ndern auf ein einheitliches Verfahren fĂŒr die EinfĂŒhrung der Bezahlkarte verstĂ€ndigt hat. Damit ist gewĂ€hrleistet, dass in SachsenâAnhalt kein âFlickenteppich‘ entsteht. Wir werden das Innenministerium mit den praktischen Erfahrungen in unseren AuslĂ€nder- und Sozialbehörden tatkrĂ€ftig unterstĂŒtzen, damit der Zeitplan eingehalten wird. Die Landkreise erkennen gleichzeitig keine Notwendigkeit, eigene Lösungen auf den Weg zu bringen.“
PrĂ€sident des StĂ€dte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, Andreas Dittmann: âDer StĂ€dte- und Gemeindebund begleitet das Projekt natĂŒrlich. In erster Linie betrifft es in unserem Fall die kreisfreien StĂ€dte. Uns ist wichtig, dass es mindestens im Land nicht zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Lösungen kommt. Ob die gewĂŒnschte Wirkung einer Bezahlkarte in Form von weniger Migration und weniger Transferleistungen eintritt, bleibt indes abzuwarten.“
Hintergrund:
Am 6. November 2023 haben sich die Regierungschefinnen und âchefs der LĂ€nder gemeinsam mit dem Bundeskanzler auf die bundesweite EinfĂŒhrung einer Bezahlkarte verstĂ€ndigt. In Umsetzung dieses Beschlusses haben sich die LĂ€nder auf bundeseinheitliche Mindeststandards fĂŒr die Bezahlkarte verstĂ€ndigt und die Dataport AöR mit der Ausschreibung eines Dienstleisters beauftragt. Der Bund hat zugesagt, parallel dazu notwendige gesetzliche Anpassungen des Asylbewerberleistungsgesetzes vorzunehmen.
Mit der Bezahlkarte sollen Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zukĂŒnftig ihre Leistungen als Guthaben auf einer Chipkarte Ă€hnlich einer ECâKarte erhalten. Die Nutzung wird jedoch bestimmten EinschrĂ€nkungen unterliegen: Mit der guthabenbasierten Karte sollen beispielsweise keine Ăberweisungen ins Ausland und auch keine Ăberziehungen möglich sein. Bargeldabhebungen sollen auf das rechtlich zwingend gebotene Minimum beschrĂ€nkt werden. In SachsenâAnhalt ist eine Begrenzung der Bargeldfunktion auf 50 Euro beabsichtigt.
Quelle: Ministerium fĂŒr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 24. Februar 2024
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