Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro je Stunde. Mitte des kommenden Jahres, zum 1. Juli 2022, erfolgt eine weitere Erhöhung auf dann 10,45 Euro. Der DGB setzt dennoch weiter auf eine einmalige Anhebung durch den Gesetzgeber auf 12 Euro, wie sie im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung angekĂŒndigt ist. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell (Foto) sagte am Donnerstag in Berlin:
âDie Koalition muss die 12 Euro zĂŒgig in 2022 auf den Weg bringen, denn im ĂŒblichen Verfahren der Mindestlohnkommission wĂŒrden wir erst zum Ende des Jahrzehnts auf diesen Betrag kommen. Darauf können die Menschen, die zu Niedriglöhnen arbeiten, aber nicht warten. Ein armutsfester Mindestlohn ist ĂŒberfĂ€llig. Mindestens 8,5 Millionen Menschen, meist sind dies Frauen, wĂŒrden davon profitieren.
Gleichwohl geht es uns Gewerkschaften in erster Linie darum, gute TarifvertrĂ€ge abzuschlieĂen. Denn Gute Arbeit wird nicht mit einem Mindestlohn bezahlt â der immer nur die unterste Haltelinie sein kann â, sondern nach Tarif. Deshalb ist es wichtig, dass die Bundesregierung zusĂ€tzlich die Tarifbindung stĂ€rkt und schnell die MaĂnahmen umsetzt, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden. Ein Bundestariftreuegesetz und die verbesserte Fortgeltung von TarifvertrĂ€gen bei Betriebsausgliederungen gehören unbedingt dazu.â
FĂŒr einen armutsfesten Mindestlohn gelten 60 Prozent des mittleren Einkommens bei VollbeschĂ€ftigung als MaĂstab. In Deutschland sind das mindestens 12 Euro je Stunde. Die zu gleichen Teilen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzte Mindestlohnkommission empfiehlt alle zwei Jahre die nĂ€chsten Erhöhungsschritte. Sie orientiert sich dabei weitgehend am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes. Da der Mindestlohn bei seiner EinfĂŒhrung mit 8,50 Euro zu niedrig angesetzt war, fordern die Gewerkschaften seit langem eine einmalige Anpassung durch den Gesetzgeber, um den Mindestlohn im Niveau auf 12 Euro anzuheben. Danach sollte die Mindestlohnkommission ihre Arbeit fortsetzen und ĂŒber die kĂŒnftige Entwicklung beraten. Zuletzt hatte die Kommission im Juni 2020 eine Erhöhung in vier Schritten empfohlen, von denen der vorletzte nun zum 1. Januar und der letzte zum 1. Juli bevorsteht.
Foto/Text DGB