„Die Mindestschülerzahlen im ländlichen Raum bleiben auf dem aktuellen Niveau“, erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Carsten Borchert (Foto). Man habe sich mit dem Bildungsministerium bereits letzte Woche darauf verständigt, dass der vorliegende Gesetzentwurf bereits vor dem parlamentarischen Verfahren angepasst wird. In ländlich geprägten Regionen bleibe es bei einer Mindestschülerzahl von 15. Über eine Anhebung in urbanen Oberzentren werde weiter diskutiert.
„Die Anpassung des Gesetzentwurfes ist richtig und wichtig. Die Grundschulen im ländlichen Raum sind sicher! Wir wollen das Credo „Kurze Beine, kurze Wege“ flächendeckend sicherstellen. Die Fachpolitiker der CDU-Fraktion werden weiterhin im engen Austausch mit dem Bildungsministerium an der Schulgesetznovelle arbeiten“, betont der Bildungspolitiker.
Mit Blick auf die „Kriegserklärung“ der Linksfraktion ergänzt Borchert: „Die Begrifflichkeit ist in diesen Zeiten völlig unangemessen. Wenngleich sich Die Linke in der Auflösung befindet, muss die politische Debatte respektvoll geführt werden. Bei einem so wichtigen Thema sollte auch die Opposition verbal abrüsten.“
Quelle: CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt am 10. September 2024
Foto (c) Rayk Weber