Magdeburg/Berlin. Die Justizministerkonferenz (Abkürzung JuMiKo) hat sich bei der Herbstkonferenz am 10. November 2023 im diesjährigen Vorsitzland Berlin mit dem antisemitischen Terror der Hamas in Israel und dem konsequenten strafrechtlichen Schutz jüdischen Lebens in Deutschland befasst und eine gemeinsame Resolution verabschiedet. Im Rahmen der Tagung kamen die Justizministerinnen und Justizminister mit dem Botschafter des Staates Israel in Deutschland, Ron Prosor, dem Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster, und dem Bundesminister der Justiz, Marco Buschmann, zusammen.
Die Justizministerkonferenz verurteilte die terroristischen Angriffe aufs Schärfste und bezeichneten die Taten als das schlimmste Pogrom seit der Schoa. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder machten deutlich, dass Deutschland fest an der Seite Israels steht, die Sicherheit Israels deutsche Staatsräson ist und Deutschland eine Verantwortung für die Sicherheit von Jüdinnen und Juden trägt. Nicht hinnehmbar sei, dass in Deutschland öffentlich Sympathiebekundungen für den Terror erfolgen, dass das Pogrom der Hamas gefeiert und die Auslöschung des Staates Israel als Ziel propagiert wird. Der Kampf gegen Hass, Hetze, Bedrohungen und Angriffe sowie verfestigten Antisemitismus ist in allen Formen von der gesamten Gesellschaft zu führen.
Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger: „Wir haben als Justizministerkonferenz diese wichtige Resolution zum antisemitischen Terror der Hamas in Israel und zum strafrechtlichen Schutz jüdischen Lebens in Deutschland gefasst. Wir stehen fest an der Seite des Staates Israel! Das jüdische Leben in Deutschland und damit alle Jüdinnen und Juden sind konsequent zu schützen. Jede Form von Antisemitismus, Hass, Gewalt und die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel werden nicht toleriert.“
Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder bekräftigen in der gefassten Resolution, dass das Strafrecht den Gefährdungen des öffentlichen Friedens, die sich aus der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israels ergeben können, ausreichend Rechnung tragen muss. Sollten sich insbesondere in Ermittlungs- und Strafverfahren Schutzlücken im Hinblick auf das Existenzrecht Israels und den Schutz jüdischen Lebens, wie auch für den Erhalt des öffentlichen Friedens in Deutschland, offenbaren, werden sie schnellstmöglich gemeinsam mit dem Bundesminister der Justiz Vorschläge zur Behebung dieser Lücken erarbeiten.
Auf der Tagesordnung der Justizministerkonferenz in Berlin standen ferner rund 50 rechtspolitische Themen, zu denen entsprechende Beschlüsse gefasst wurden. Ministerin Weidinger: „Die Justizministerkonferenz hat wichtige Reformen angestoßen, die Einfluss auf unser Rechtssystem in Deutschland haben werden. Die Interessen von Sachsen-Anhalt haben wir in den politischen Entscheidungsprozessen erfolgreich vertreten. Wir wollen damit für die Bürgerinnen und Bürger unseren Rechtsstaat stärken, eine fortschrittliche Rechtspolitik gestalten und zur Verbesserung von Effizienz und Effektivität der Justiz beitragen.“
Im Rahmen der Justizministerkonferenz ging es u. a. um die Verhinderung von Verfassungsfeinden als Sachverständige und Gutachter in gerichtlichen Verfahren. Die Anzahl von Personen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage stellen, nimmt zu. Darunter sind auch Personen, die beruflich als Sachverständige und Gutachter arbeiten. Die Justizministerinnen und Justizminister sehen es als Gefahr für die Rechtspflege in Deutschland an, wenn Sachverständige und Gutachter beauftragt werden, die die freiheitlich demokratische Grundordnung aktiv bekämpfen. Die Justizministerkonferenz hat beschlossen, dass der Informationsfluss zwischen den Behörden von Bund und Ländern optimiert werden soll, um entsprechende Personen identifizieren und deren Eignung überprüfen zu können.
Justizministerin Weidinger: „Wir müssen uns als Staat gegen alle Personen zur Wehr setzen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage stellen oder gefährden. Um zu verhindern, dass Verfassungsfeinde als Gutachter oder Sachverständige Einfluss auf unsere Justiz nehmen können, ist es unabdingbar, dass sich alle Behörden auf Landes- und Bundesebene permanent austauschen und vor entsprechenden Personen warnen. Die Integrität unseres Rechtssystems erfordert, dass Menschen, die unser demokratisches Wertesystem ablehnen, nicht als Gutachter und Sachverständige für den Staat tätig werden können. Ich setze mich dafür ein, dass die aktuellen Abläufe und Informationsflüsse zur Eignung von Sachverständigen und Gutachtern zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder auf der einen Seite und den Gerichten und Staatsanwaltschaften auf der anderen Seite auf den Prüfstand kommen und verbessert werden.“
Beschäftigt haben sich die Justizministerinnen und Justizminister der Ländern mit dem Tagesordnungspunkt „Klimaschutz rechtfertigt keine Straftaten – Umgang der Staatsanwaltschaften und Gerichte mit im Namen des Klimaschutzes begangenen Straftaten“. Für die Justizministerkonferenz stellt der Kampf gegen den Klimawandel ein existenzielles Thema für die Menschheit und eine zentrale Aufgabe für die Gesellschaft dar. Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger: „Der Einsatz für mehr Klimaschutz ist selbstverständlich zu begrüßen. Für seine Ziele friedlich zu demonstrieren ist ein wertvolles und im Grundgesetz verankertes Grundrecht. Der Klimaschutz rechtfertigt jedoch keine Straftaten.“ Die Justizministerinnen und Justizminister haben deshalb per Beschluss den Bundesminister der Justiz aufgefordert zu prüfen, ob die bestehenden Straftatbestände oder Strafrahmen das Unrecht ausreichend erfassen.
Die Justizministerkonferenz hat außerdem die wirksame Bekämpfung von verbotenen Kraftfahrzeugrennen in den Fokus genommen. Bei illegalen Straßenrennen mit zumeist leistungsstarken Autos kommt es oft zu Unfällen mit Verletzten oder Toten. Aufgrund der von illegalen Straßenrennen ausgehenden besonderen Gefahren mit schwersten Folgen für unbeteiligte Dritte messen die Justizministerinnen und Justizminister der effektiven Strafverfolgung eine hohe Bedeutung bei. Um ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen nachzuweisen, können elektronische Daten, die von modernen Autos aufgezeichnet und gespeichert werden, essentiell sein. Die Justizministerkonferenz hat beschlossen, dass der Bund eine gesetzliche Regelung vorlegen soll, um für Strafverfahren, die schwerwiegende Fälle verbotener Kraftfahrzeugrennen zum Gegenstand haben, eine hinreichend eindeutige und rechtssichere Verpflichtung der Automobilhersteller zur Herausgabe beweiserheblicher Daten zu erlangen.
Ministerin Weidinger: „Durch illegale Autorennen werden oft Unbeteiligte gefährdet, verletzt und sogar getötet. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Allgemeinheit durch Übermut und Imponiergehabe in Gefahr gebracht wird. Kraftfahrzeugrennen entspringen einer extrem egoistischen Motivation, die die Sicherheit des Straßenverkehrs durch eine hochexplosive Mischung aus Geltungssucht, Selbstüberschätzung und die völlige Verkennung der Gefahren des eigenen Handelns gravierend beeinträchtigt. Wir wollen unsere Ermittlungsbehörden stärken, damit illegale Rennen einfacher nachgewiesen werden können. Hierzu gehört, dass Ermittler Zugriff auf elektronische Daten, etwa zur gefahrenen Geschwindigkeit, erhalten, die inzwischen von vielen Fahrzeugen aufgezeichnet werden.“
Hintergrund:
Die Justizministerkonferenz (JuMiKo) ist eine dauerhafte Fachkonferenz der Ministerinnen und Minister bzw. der Senatorinnen und Senatoren der Justizressorts der Länder. In der Regel finden zwei Mal im Jahr Präsenzsitzungen statt. Zu den Frühjahrs- und Herbstkonferenzen ist auch die Bundesministerin bzw. der Bundesminister der Justiz eingeladen. Der Vorsitz der Justizministerkonferenz wechselt jedes Jahr von Bundesland zu Bundesland. Im Jahr 2023 führt Berlin als Vorsitzland die Geschäftsstelle der JuMiKo. Die Justizministerkonferenz befasst sich mit aktuellen rechtspolitischen Themen, diskutiert drängende Fragen und Herausforderungen des Rechtsstaats und hat immer die Belange der Justiz im Blick. Die JuMiKo setzt mit ihren Beschlüssen wichtige Impulse für die Justizpolitik des Bundes und der Länder.
Quelle: Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
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