Magdeburg. Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Normenkontrollklage zweier Lehrer gegen die EinfĂŒhrung einer sogenannten Vorgriffsstunde in Sachsen-Anhalt erklĂ€rt MinisterprĂ€sident Dr. Reiner Haseloff: âMit der EinfĂŒhrung der Vorgriffsstunde haben wir in Sachsen-Anhalt ein wirksames Instrument gefunden, um die Unterrichtsversorgung deutlich zu verbessern. Die SchĂŒlerinnen und SchĂŒler in unserem Land haben im letzten Jahr davon entscheidend profitiert. Durch die Vorgriffsstunde gab es weniger UnterrichtsausfĂ€lle, sie hat mehr kontinuierliches Lernen ermöglicht. Dem Lehrermangel in ganz Deutschland kann nur durch eine innovative Bildungspolitik begegnet werden. Die Vorgriffsstunde ist hier ein wichtiger Baustein. Daher begrĂŒĂe ich die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom heutigen Tage.“
Mit der zum 1. April 2023 fĂŒr fĂŒnf Jahre eingefĂŒhrten Vorgriffsstunde will Sachsen-Anhalt angesichts des Lehrermangels einen Beitrag zu einer besseren Unterrichtsversorgung leisten. Mit der Regelung wurde fĂŒr alle LehrkrĂ€fte eine zusĂ€tzliche wöchentliche Pflichtstunde eingefĂŒhrt. Diese kann entweder monatlich ausgezahlt oder aber einem Ausgleichskonto gutgeschrieben werden. Ein Abbau der Mehrzeiten ist ab dem Schuljahr 2033/34 möglich. Schwerbehinderte oder begrenzt dienstfĂ€hige LehrkrĂ€fte, LehrkrĂ€fte mit AltersermĂ€Ăigung und befristet beschĂ€ftigte LehrkrĂ€fte sind von der Regelung ausgenommen. Mit der Vorgriffsstunde wurde ein zusĂ€tzliches Arbeitsvermögen von ca. 500 Vollzeitlehrereinheiten generiert.
Quelle: Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur am 07. MĂ€rz 2024
Foto: Dr. Reiner Haseloff © Steffen Boettcher