Digitalpolitiker Pott (FDP): âNeues Gesetz ist wichtiger Schritt, um Mobilfunkausbau in lĂ€ndlichen Gebieten zu erleichtern.“
Magdeburg/ST. Konstantin Pott, digitalpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, begrĂŒĂt das heute beschlossene Gesetz zur Erleichterung des Mobilfunkausbaus. Insbesondere die Planungsbeschleunigung sei ein wichtiger Schritt, um die lĂ€ndlichen Regionen in Sachsen-Anhalt besser an das Mobilfunknetz anzubinden.
âDas neue Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um den Mobilfunkausbau in Sachsen-Anhalt zu erleichtern und zu beschleunigen. Eine schnelle und stabile Anbindung an das Mobilfunknetz ist eine wichtige Voraussetzung fĂŒr eine erfolgreiche Digitalisierung und eine zukunftsfĂ€hige Wirtschaft“, so Pott. âWer viel im Land unterwegs ist, weiĂ aus eigener Erfahrung, dass vollstĂ€ndige Abdeckung der StraĂen und Schienen von keinem Mobilfunkanbieter erreicht wird.
Durch die Planungsbeschleunigung und die erleichterten Genehmigungsverfahren können wir hier schneller Abhilfe schaffen. Bisher ist beispielsweise auĂerorts an Kreis- und LandesstraĂen in einer Entfernung bis 20 m jeglicher Hochbau verboten. Das wurde nun fĂŒr Mobilfunkmasten geĂ€ndert. Die Landespolitik hat nun Ausbauhindernisse aus dem Weg gerĂ€umt, die die Mobilfunkunternehmen durchaus zu recht beklagt haben, nun mĂŒssen sie allerdings auch ihren eigenen Verpflichtungen endlich nachkommen. Und das heiĂt: Antennen bauen und anschlieĂen.“
Hintergrund:
Im Februarplenum hat der Landtag das Gesetz zur Erleichterung des Mobilfunkausbaus auf den Weg gebracht.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass der Bau von Antennen und Masten im AuĂenbereich einfacher und schneller genehmigt werden kann. ZukĂŒnftig dĂŒrfen Antennen einschlieĂlich ihrer Masten und zugehörigen Versorgungseinrichtungen bis zu einer bestimmten GröĂe ohne eigene AbstandsflĂ€chen gebaut werden. AuĂerdem können mobile Antennen fĂŒr einen begrenzten Zeitraum aufgestellt werden, wenn die Standsicherheit des Masts durch eine sachkundige Person bestĂ€tigt wurde.
Auch das StraĂengesetz wird angepasst, um den Ausbau des Mobilfunknetzes zu erleichtern. ZukĂŒnftig darf der Bau technischer Einrichtungen, die fĂŒr das Erbringen von öffentlich zugĂ€nglichen Telekommunikationsdiensten erforderlich sind, von den StraĂenbaubehörden nur noch untersagt werden, wenn wichtige GrĂŒnde wie etwa die Verkehrssicherheit entgegen stehen.
Text/Foto: FDP-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt / Robert Richter