Magdeburg. Durch Änderungen in der Landesbauordnung und dem Straßengesetz soll der Ausbau des Mobilfunk- und des 5 G-Netzes in Sachsen-Anhalt deutlich erleichtert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den heute, auf Vorschlag von Digitalisierungsministerin Dr. Lydia Hüskens, die Landesregierung eingebracht hat.
„Wir wollen das Ausbautempo erhöhen. Darin sind sich Bund und Land einig. So will der Bund künftig die Frequenzvergabe auf Vorgaben für Flächenversorgung ausrichten und auch negative Auktionen nutzen. Klar ist aber, das Tempo des Ausbaus hängt vor allem von den konkreten Investitionsentscheidungen der Mobilfunkanbieter ab und davon, wie die Mobilfunkförderung des Bundes greift. Mit ihrer Hilfe sollen extrem unwirtschaftliche Areale im ländlichen Raum erschlossen werden. Das Land unterstützt den Mobilfunkausbau gleichzeitig massiv durch schnellere und einfachere Genehmigungsverfahren (Änderung der Landesbauordnung) sowie durch Mithilfe bei der Standortsuche (Nutzung von Landesliegenschaften als Antennenstandorte).
Attraktive Lebensräume funktionieren nur mit gut ausgebauten Infrastrukturen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, überall in Sachsen-Anhalt attraktive Strukturen zu schaffen, damit sich Menschen ansiedeln und Unternehmen entstehen bzw. weiter wachsen können. Nur so werden die Lebensräume außerhalb der Ballungszentren attraktiver und unser Bundesland attraktiv auch für Menschen aus anderen Regionen“, betonte Ministerin Hüskens.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Abstandsflächen im Außenbereich für kleinere Masten und Antennenanlagen abzuschaffen. Baulasten sind dafür nicht mehr nötig. Zudem sollen solche Anlagen auf Gebäuden bis zu einer Höhe von 15 Metern (bisher 10 Meter) und im Freien bis zu 20 Metern (bisher 15 Meter) verfahrensfrei werden. Zur Vereinheitlichung von bundes- und landesrechtlichen Regelungen im Straßengesetz soll das Verbot aufgehoben werden, Mobilfunkmasten in einem Abstand von weniger als 20 Metern an Landes- und Kreisstraßen zu bauen.
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