Robra: Profilschärfung des Auftrages bei Unterhaltung und Stärkung der Gremien berücksichtigt
Die Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Lander hat sich heute u. a. mit einem Entwurf der Rundfunkkommission zur Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschäftigt.
„Der Entwurf der Rundfunkkommission beinhaltet eine Profilschärfung des Auftrages, bei dem die Länder u. a. den Programmauftrag für Unterhaltung abgestuft haben. Zudem wird die Flexibilisierung von Fernsehprogrammen ermöglicht. Die Vollprogramme Das Erste und ZDF, 3Sat und arte sowie die Dritten Fernsehprogramme bleiben von der Flexibilisierung ausgenommen.“ erklärte der für Medien zuständige Staatsminister Rainer Robra (Foto).
Der Entwurf berücksichtigt mit der Stärkung der Gremien auch ein besonderes Anliegen Sachsen-Anhalts. Robra: „Sachsen-Anhalt hat sich erfolgreich für eine Regelung eingesetzt, dass die Gremien einerseits in Programmfragen Richtlinien aufstellen und diese regelmäßig überprüfen. Die Richtlinien umfassen die Festsetzung inhaltlicher und formaler Qualitätsstandards sowie standardisierter Prozesse zu deren Überprüfung umfassen. Andererseits werden die Anstalten zur besseren Überprüfbarkeit und Kontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung gemeinsam unter Einbeziehung der Gremien und unter Berücksichtigung von Empfehlungen der KEF Maßstäbe festsetzen müssen. Diese müssen geeignet sein, die Bewertung der Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie eine vergleichende Kontrolle der Ressourceneffizienz zu ermöglichen. Mit dem Entwurf verbinde ich zugleich die Erwartung an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und ihre Gremien, ihren Nutzerinnen und Nutzern ein Programm in hoher Qualität zu bieten und zur Sicherung der Beitragsakzeptanz gleichwohl auch wirtschaftlich und sparsam zu agieren.“
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben in Aussicht genommen, den Entwurf eines Änderungsstaatsvertrages noch im Juni im Umlaufverfahren zu beschließen und auf dieser Grundlage die Vorunterrichtung der Landtage vorzunehmen.
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