BAB 38, Rasthof Querfurter Platte, Halle (ots) – Am Dienstag, den 6. Juni 2023 informierten Landespolizisten des Polizeireviers Saalekreis die Bundespolizei gegen 10:20 Uhr über eine mutmaßliche Schleusung: Zuvor hatte eine Streife auf der Bundesautobahn 38, am Rastplatz Querfurter Platte ein polnisches Fahrzeug festgestellt, in welchem sich ein 46-jähriger, pakistanischer Fahrer sowie vier srilankische Männer im Alter von 21, 27, 27 und 44 Jahren befanden. Die vier srilankischen Staatsangehörigen konnten keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente vorzeigen, womit sich der Verdacht der unerlaubten Einreise erhärtete. Der Fahrer wies sich mit einem gültigen, polnischen Aufenthaltstitel aus.
Bei der weiterführenden Durchsuchung des Fahrzeuges durch die Landespolizisten kamen unter anderem ein Taser in Form einer Taschenlampe sowie ein KO-Spray zum Vorschein. Beide Gegenstände konnten den Pakistaner zugeordnet werden. Sie wurden sichergestellt und die entsprechende Anzeige gefertigt. Aufgrund des Verdachts der Schleusung übernahm die Bundespolizei zuständigkeitshalber den Sachverhalt.
Der mutmaßliche Schleuser sowie die Geschleusten wurden für die weitere strafprozessuale Bearbeitung zum Bundespolizeirevier Halle gebracht. Bei der sich anschließenden Durchsuchung fanden die Bundespolizisten bei dem Pakistaner 3100 Euro Bargeld sowie einen pakistanischen Führerschein. Dieser erwies sich nach eingehender Prüfung durch Spezialisten der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle um eine Totalfälschung, womit feststand, dass der Tatverdächtige das Fahrzeug mit den Geschleusten ohne Fahrerlaubnis führte. Das Dokument wurde ebenfalls sichergestellt. Eine entsprechende zweite Anzeige gegen ihn wurde gefertigt und die Weiterfahrt untersagt.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurden 1500 Euro des aufgefundenen Bargeldes als Sicherheitsleistung für die Sicherung des Strafverfahrens einbehalten. Der mutmaßliche Schleuser wollte die vier Männer laut seinen Angaben nach Dortmund bringen. Gegen ihn wurde ein drittes Ermittlungsverfahren wegen Einschleusens von Ausländern eingeleitet. Zudem ergab die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg aufgrund eigener Ermittlungen wegen Urkundenfälschung den aktuellen Wohnort des Mannes ersuchte. Die Behörde wurde entsprechend informiert.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen, welche vier weitere Strafanzeigen wegen den unerlaubten Einreisen der vier srilankischen Staatsangehörigen beinhaltete, wurden diese nach Rücksprache mit der zuständigen Ausländerbehörde an eine entsprechende Einrichtung übergeben.
Text/Foto: Bundespolizei