Die Maskenpflicht in Innenräumen kehrt wohl zurück – jedenfalls bei einer deutlich verschlechterten Corona-Lage im Herbst und Winter. Die Maßnahme ist Teil des Schutzkonzepts, das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ausgehandelt hatte und gestern auf der Gesundheitsministerkonferenz vorstellte. Sie soll bundesweit in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Länder sollen ab Oktober selbst entscheiden können, ob sie darüber hinaus Maskenpflichten verhängen. Vorgesehen ist jedoch auch, Menschen von der Maskenpflicht in Restaurants, bei Sport- oder Kulturveranstaltungen zu befreien, deren Impfung nicht länger als drei Monate her ist. Tagesspiegel
Aus den Bundesländern kommt scharfe Kritik an der Umsetzbarkeit des geplanten Infektionsschutzgesetzes. Die vorgesehenen Ausnahmen von der Maskenpflicht in Innenräumen seien nur schwer kontrollierbar. Darüber hinaus vermissen die Ländervertreter Vorgaben, um bei weitergehenden Schutzmaßnahmen einheitlich vorgehen zu können. Die GMK-Vorsitzende, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD), sieht im Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz hingegen eine gute Grundlage. FAZ
Lauterbach verteidigte in den „Tagesthemen“ die geplanten Ausnahmen. „Die Maske wird die Regel sein“, sagte der Minister: „Am Anfang werden ja die Allerwenigsten frisch geimpft sein.“ Eine Aufforderung zur Impfung alle drei Monate erkenne er in den Plänen nicht. Tagesschau
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