Magdeburg. In Zuständigkeit der Fischereibehörde der Landeshauptstadt Magdeburg ist für den 14. September die nächste Fischerprüfung geplant. Anmeldungen sind bis zum 9. August möglich.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung können unter Vorlage eines gültigen Personaldokuments während der folgenden Öffnungszeiten im Ordnungsamt, Neues Rathaus, Bei der Hauptwache 4, Zimmer 3.15 gestellt werden: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 14.00 bis 17.30 Uhr.
Die Prüfungsgebühr beträgt für Teilnehmende ab vollendetem 18. Lebensjahr 60 Euro und bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 30 Euro. Sie muss bei Antragstellung entrichtet werden. Eine Kartenzahlung ist möglich. Minderjährige müssen die Einwilligung eines Elternteils vorlegen.
An der nächsten Fischerprüfung können insgesamt 60 Personen teilnehmen, wobei das Datum des Antragseingangs zählt. Es werden zudem nur Anträge berücksichtigt, die unter Verwendung des Anmeldeformulars eingegangen sind und bei denen die Einzahlung der Prüfungsgebühr nachgewiesen wurde.
Die Fischerprüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil. Zur schriftlichen Prüfung gehören die Themen Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Rechtskunde. Bei der mündlichen Prüfung stehen das Verhalten während der Fischereiausübung, der Umgang mit Fischereigerät, das Versorgen gefangener Fische und Rechtskunde im Mittelpunkt.
Vor einer Teilnahme an der Fischerprüfung muss zwingend ein Vorbereitungslehrgang absolviert worden sein. Die Teilnahme ist der Fischereibehörde spätestens vor Prüfungsbeginn nachzuweisen. Informationen dazu sowie zugelassene Lehrgangsangebote sind im Internet unter www.fischerpruefung.sachsen-anhalt.de verfügbar.
Weitere Informationen zum Prüfungsablauf erhalten Interessenten unter der Telefonnummer 0391/5 40 20 53.
Quelle/Landeshauptstadt Magdeburg
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