Magdeburg. Einsatzkräfte des Polizeireviers Magdeburg führten in der Nacht zu Mittwoch, den 08.02.2023 intensive Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durch. Dabei stellten sie im Bereich Alte Neustadt zwei Verkehrsverstöße im Zusammenhang mit Alkoholkonsum fest.
Zunächst gegen 03:30 Uhr folgten die Einsatzkräfte einem PKW, der vor der avisierten Verkehrskontrolle zum Stehen kam. Fahrer und Beifahrer wechselten vor den Augen der Polizeibeamten die Sitzplätze. Während der daraufhin durchgeführten Verkehrskontrolle wurde beim tatsächlichen Fahrzeugführer ein Atemalkoholwert von 0,89 Promille ermittelt und ihm in weiterer Folge in einer Polizeidienststelle eine Blutprobe entnommen. Anschließend gegen 03:50 Uhr wurde ein 34-jähriger PKW-Fahrer kontrolliert. Nachdem er angab, soeben von einem Discothekenbesuch zu kommen, wo er alkoholische Getränke konsumierte, ermittelten die Einsatzkräfte einen Atemalkoholwert von 1,19 Promille. Sie unterzogen auch ihn einer Blutprobenentnahme und beschlagnahmten seinen Führerschein.
Die Polizei verweist in diesem Zusammenhang auf die gültigen „Promillegrenzen“ für PKW-Fahrer. Wer mindestens 21 Jahre alt ist und sich nicht mehr in der Probezeit befindet, darf mit einer Alkoholisierung von maximal 0,49 Promille am Straßenverkehr teilnehmen. Im Bereich von 0,50 bis 1,09 Promille begehen PKW-Fahrer eine Ordnungswidrigkeit, die bei „Ersttätern“ mit einem Bußgeld von 500,- EUR, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem Monat Fahrverbot geahndet wird. Ab einer Alkoholisierung von 1,10 Promille oder sogar schon ab 0,30 Promille in Verbindung mit Ausfallerscheinungen oder Gefährdungen bewegen sich PKW-Fahrer im Straftatenbereich. Das hat neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe auch drei Punkte im Fahreignungsregister und den sofortigen Entzug des Führerscheins zur Folge. Über die Dauer des Fahrverbots wird im Einzelfall entschieden.
Text/Foto: Polizei