Neue Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Magdeburg: 14 Tage Quarantäne für positiv Getestete und Kontaktpersonen

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Coronainfizierte und Kontaktpersonen im selben Haushalt müssen sich selbstständig und unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben. Vollständig geimpfte und genesene Kontaktpersonen sind davon ausgenommen. Eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht mehr. Basis dafür ist eine neue Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt, die heute in Kraft getreten ist, die bisherigen Einzelanordnungen zur Quarantäne ersetzt und vorerst bis zum 28. Februar 2022 gilt. Die vollständig automatisierte Versendung von Quarantäneschreiben für infizierte Personen bleibt bestehen.

Wegen der Entwicklung der Fallzahlen ist es nicht mehr möglich, allen betroffenen Personen die Quarantäne als Schutzmaßnahme individuell und zeitnah bekanntzugeben. Mit den bisherigen und sehr zeitaufwendigen Einzelbekanntgaben lassen sich unter den aktuellen Umständen die Entstehung neuer Infektionsketten und damit die weitere Verbreitung des Virus nicht mehr vollständig verhindern.

Die neue Allgemeinverfügung ist im Internet unter www.magdeburg.de verfügbar. Sie beinhaltet im Einzelnen folgende sechs Punkte (gekürzt):

Personen, bei denen eine Coronainfektion durch einen PCR-Test nachgewiesen wurde, haben sich unverzüglich in ihrer Wohnung oder einer anderen geeigneten Unterkunft abzusondern (häusliche Quarantäne).

Personen, die im selben Haushalt wie die infizierte Person leben, müssen ebenfalls unverzüglich in häusliche Quarantäne, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Geimpfte und genesene Personen aus demselben Haushalt müssen nicht in Quarantäne, wenn bei ihnen kein typisches Symptom oder sonstiger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt. Typische Symptome sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber sowie Geruchs- oder Geschmacksverlust. Treten diese Symptome auf, ist ein PCR-Test erforderlich. Fällt dieser positiv aus, besteht automatisch die oben genannte Pflicht zur häuslichen Quarantäne.

Die Pflicht zur Absonderung beginnt an dem Tag, an dem die infizierte Person Kenntnis davon erlangt hat.

Während der häuslichen Quarantäne ist es den betroffenen Personen untersagt, die Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung der Landeshauptstadt Magdeburg zu verlassen.

Den betroffenen Personen ist es während der häuslichen Quarantäne zudem untersagt, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht demselben Haushalt angehören. Kontakte innerhalb der häuslichen Gemeinschaft müssen minimiert werden.

Die Quarantänepflicht endet 14 Tage nach dem Tag der Testung, die für die infizierte Person ein positives Ergebnis ergab. Bei der Berechnung wird der Tag der Testung aber nicht mitgerechnet.

Als Beispiel: Wenn jemand an einem Mittwoch (8. Dezember) positiv getestet wurde, endet die Quarantäne mit Ablauf des Mittwochs zwei Wochen später (22. Dezember).

Die Landeshauptstadt Magdeburg behält sich vor, im Einzelfall einen abweichenden Quarantänezeitraum zu bestimmen. Sollten am letzten Tag der häuslichen Quarantäne typische Symptome oder sonstige Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegen, endet die Pflicht zur Absonderung nicht. Die betroffenen Personen müssen dann spätestens am Folgetag erneut einen PCR-Test vornehmen lassen und das Testergebnis abwarten.

Bei Fragen kann man sich an das Gesundheits- und Veterinäramt unter den Rufnummern 0391/ 5 40 20 00, -60 36, -60 37 oder -60 38 wenden. Per E-Mail ist die Kontaktaufnahme unter hotline.corona@ga.magdeburg.de möglich. Post kann man an folgende Adresse schicken: Landeshauptstadt Magdeburg, Der Oberbürgermeister, Gesundheits- und Veterinäramt, Lübecker Straße 32, 39124 Magdeburg.

Personen, die eine Quarantäneverfügung benötigen, melden sich bitte frühestens nach 10 Tagen per E-Mail unter hotline.corona@ga.magdeburg.de.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist im Internet unter www.magdeburg.de verfügbar.

Allgemeine Hinweise zum Verhalten in häuslicher Quarantäne

Infizierte Personen und Kontaktpersonen sollten umgehend ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin kontaktieren, wenn sie sich krank fühlen oder folgende Symptome haben: Husten, Schnupfen, infektionsbedingte Atemnot, Fieber.

Bei lebensbedrohlichen akuten Erkrankungen sollte der Notruf (112) gewählt werden. Dabei sind die allgemeinen Regeln bei einem Notruf zu beachten und angegeben werden, dass eine Quarantäneanordnung besteht.

Um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden, sollten infizierte Personen und Kontaktpersonen die innerhäuslichen Kontakte auf das Notwendigste beschränken. Auf gemeinsame Essen sollte verzichtet werden. Soweit möglich, sollten betroffene Personen separate Schlaf- und Aufenthaltszimmern nutzen.

Diese allgemeinen Hygieneregeln sollten unbedingt beachtet werden:

  • Beim Husten und Niesen Abstand zu anderen Personen halten und sich wegdrehen und die Armbeuge vor Mund und Nase halten oder
    ein Papiertaschentuch benutzen, das danach sofort entsorgt werden sollte.
  • regelmäßiges und gründliches Waschen der Hände mit Seife und Wasser
  • Das Berühren der Augen, der Nase und des Mundes mit den Händen vermeiden.