Neuer Opferhilfefonds in Sachsen-Anhalt gestartet

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Magdeburg. Mit der Veröffentlichung der entsprechenden Richtlinie ist der neue Opferhilfefonds des Landes Sachsen-Anhalt offiziell gestartet. Die UnterstĂŒtzung durch den Opferhilfefonds richtet sich an Opfer schwerer Gewaltstraftaten von landesweiter Bedeutung, insbesondere an Opfer von Großschadensereignissen und TerroranschlĂ€gen. Der Fonds ist rĂŒckwirkend zum 1. Oktober 2019 in Kraft getreten. Damit können auch Betroffene des rechtsterroristischen Anschlagsgeschehens am 9. Oktober 2019 in der Stadt Halle (Saale) und in der Stadt Landsberg, Ortsteil Wiedersdorf, AntrĂ€ge im Sinne der Richtlinie stellen. Dem Opferhilfefonds stehen zunĂ€chst jĂ€hrlich 50.000 Euro zur VerfĂŒgung.

Sachsen-Anhalts Ministerin fĂŒr Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger (Foto):  „Mit dem Opferhilfefonds verbessern wir in Sachsen-Anhalt die Hilfe fĂŒr Betroffene. Ziel ist es, dass Opfer schwerer Gewaltstraftaten von landesweiter Bedeutung schnell und unbĂŒrokratisch eine finanzielle Hilfe erhalten können. Der Staat ĂŒbernimmt damit Verantwortung fĂŒr die Menschen, die einen schweren Schicksalsschlag erlitten haben. Pauschale Hilfeleistungen, insbesondere bei TerroranschlĂ€gen und Attentaten, deren Absichten sich gegen die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen des Staates richten, sind Ausdruck des gemeinsamen Einstehens aller fĂŒr unsere Grundwerte und unsere Gesellschaft. Die Bearbeitung der AntrĂ€ge erfolgt durch eine unabhĂ€ngige Kommission, die sich aus der Landesopferbeauftragten als Vorsitzende und zwei Mitgliedern aus der Zivilgesellschaft oder der Opferberatung zusammensetzt. Die Richtlinie sieht eine einmalige Zahlung vor, die schnell und unbĂŒrokratisch erfolgen soll.“

Sachsen-Anhalts Landesopferbeauftrage (LOB), Dr. Gabriele Theren: „Ich freue mich, dass mit dem Opferhilfefonds eine unbĂŒrokratische finanzielle Hilfe ermöglicht wird, die auf die jeweilige individuelle Situation der Opfer oder Angehörigen zugeschnitten und angepasst werden kann. Gerade die jĂŒngste Vergangenheit hat gezeigt, dass trotz der vielfĂ€ltigen UnterstĂŒtzungsmöglichkeiten doch immer wieder Situationen entstehen, in denen unvorhergesehener und hoch individueller Hilfebedarf erforderlich wird. Hier können wir nun helfen und unterstĂŒtzen.“

Eine Hilfeleistung wird auf schriftlichen Antrag gewĂ€hrt. Weitere Infos: lsaurl.de/9JO5Ut

Quelle: Ministerium fĂŒr Justiz und Verbraucherschutz am 7. Oktober 2024

Foto: Franziska Weidinger © MJ LSA/Fotoatelier Mentzel