Neues Gesetz schafft Rechtssicherheit bei der Erstellung von Mietspiegeln

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Magdeburg/ST. Die Landesregierung hat gestern den Entwurf eines Gesetzes verabschiedet, das die ZustĂ€ndigkeit fĂŒr die Erstellung von Mietspiegeln regelt.

FĂŒr Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern mĂŒssen bis zum 1. Januar 2024 qualifizierte Mietspiegel erstellt werden.

Mit dem MietspiegelzustĂ€ndigkeitsgesetz (MietspiegelZustG) soll diese Aufgabe auf die kreisfreien StĂ€dte Dessau-Roßlau, Halle sowie die Landeshauptstadt Magdeburg ĂŒbertragen werden.

Die KlĂ€rung der ZustĂ€ndigkeit ist fĂŒr die StĂ€dte auch deshalb wichtig, da sie Rechtssicherheit benötigen, um die Datenbasis fĂŒr einen qualifizierten Mietspiegel bei den Vermietern abfragen zu können.

Die mit der AufgabenĂŒbertragung einhergehende Kostenmehrbelastung fĂŒr die Kommunen wird durch das Land ausgeglichen.

Nach einer rund dreiwöchigen Anhörung des StÀdte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt befasst sich das Kabinett erneut mit dem Entwurf des Gesetzes, bevor es vom Landtag verabschiedet werden kann.

Symbolfoto/pixabay

Text: Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur des Landes Sachsen-Anhalt