Magdeburg/ST. Die Landtagsfraktion BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen bemĂ€ngelt den fehlenden Jugend- und Spielerschutz im neuen Spielhallengesetz, das heute im Landtag beschlossen wurde. âMit dem neuen Spielhallengesetz höhlen die Koalitionsfraktionen den Jugend- und Spielerschutz bis auf das rechtliche Minimum aus. Der Profit der Anbieter ist ihnen wichtiger als die Gesundheit der BĂŒrger*innen. Menschen, die an Spielsucht erkrankt sind, werden allein gelassen“, kritisiert Sebastian Striegel (Foto), innenpolitischer Sprecher der grĂŒnen Landtagsfraktion.
âIn Sachsen-Anhalt werden rund 100 Spielhallen mit einer Ausnahmeerlaubnis betrieben, weil sie entweder den Mindestabstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen oder zu anderen Spielhallen unterschreiten oder mit anderen Spielhallen in einem GebĂ€udekomplex betrieben werden. Das betrifft rund ein Drittel der Spielhallen hierzulande. Zehn Jahren nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, kann ich keine HĂ€rtefĂ€lle erkennen, die eine Ausnahmegenehmigung noch rechtfertigen wĂŒrde. Doch mit diesem Gesetz werden die Ausnahmeregelungen in die Ewigkeit verlĂ€ngert. Die gesetzlich vorgesehene Reduzierung des Angebots lassen die Koalitionsfraktionen so ins Leere laufen“, so Striegel.
âStattdessen wird auf besondere Schulungen des Spielhallenpersonals und eine Zertifizierung der Spielhallen durch eine akkreditierte PrĂŒforganisation gesetzt. Ich habe erhebliche Zweifel, dass dem Jugend- und Spielerschutz damit ausreichend Rechnung getragen wird. Sowas muss kontrolliert werden, doch daran hakt es gewaltig. Nach Aussage der Landesregierung finden Kontrollen zum Teil gar nicht oder allenfalls rudimentĂ€r statt. Die Landesregierung muss dafĂŒr sorgen, dass die GlĂŒcksspielbehörden mit den Beratungsstellen in einen engen Austausch fĂŒr eine effektive Kontrolle der Spielhallen treten.“
Text/Foto: GrĂŒne Sachsen-Anhalt