Zoll stellt Marihuana im Wert von 40.000 Euro sicher
Gleich zwei Mal in kurzer Folge stellten Kontrolleinheiten des Hauptzollamts Kiel bei Fahrzeugkontrollen auf Bundesautobahnen jeweils zwei Kilogramm Marihuana in den KofferrÀumen zweier Taxis sicher.
Im ersten Fall wurde ein Taxi mit Kieler Kennzeichen zur routinemĂ€Ăigen Kontrolle auf der Autobahn 7, in Fahrtrichtung DĂ€nemark durch Anhaltesignal auf den Rastplatz HĂŒttener Berge Ost gelotst.
Der 51-JÀhrige Fahrer gab an, von seinem Fahrgast beauftragt zu sein, ihn nach Flensburg an die dÀnische Grenze zu bringen. Eine konkrete Adresse war ihm nicht genannt worden. Auch den Zollbeamten wollte der 22-JÀhrige Fahrgast sein genaues Reiseziel nicht mitteilen. Der Taxifahrer erklÀrte, vom Fahrgast im Bereich Kiel-Gaarden angehalten worden zu sein, der dann sein GepÀck eigenstÀndig in den Kofferraum des Taxis eingeladen habe und eingestiegen sei.
Bei der Kontrolle des Kofferraums war auĂer den persönlichen Sachen des Fahrers jedoch kein weiteres GepĂ€ck sichtbar. Die Zöllner kontrollierten genauer und stieĂen nach Ăffnen des Zwischenbodens auf eine KĂŒhltasche, in der sich im Ergebnis zwei Plastikbeutel gefĂŒllt mit je einem Kilogramm Marihuana befanden.
Gegen den Fahrgast, der zugab, dass es sich um sein Marihuana handelt, wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des Bannbruchs in Verbindung mit einem Verstoà gegen das BetÀubungsmittelgesetz eingeleitet. Er wurde vorlÀufig festgenommen.
Eine im Anschluss durchgefĂŒhrte Wohnungsdurchsuchung fĂŒhrte zu keinem weiteren Drogenfund. Der Taxifahrer konnte glaubhaft versichern, nichts von dem Drogenschmuggel gewusst zu haben, und durfte seine Fahrt fortsetzen.
Die weiteren Ermittlungen fĂŒhrt das Zollfahndungsamt Hamburg – Dienstsitz Kiel.
Auch im zweiten Fall wurde Marihuana in einem Taxi geschmuggelt. Eine weitere Kontrolleinheit des Hauptzollamts Kiel kontrollierte auf der Autobahn 1, in Richtung Norden ein Taxi mit LĂŒbecker Kennzeichen, in dem sich zwei FahrgĂ€ste befanden.
Der 34-JĂ€hrige Taxifahrer gab an, auf dem Weg von Hamburg nach LĂŒbeck zu sein. Der 22-JĂ€hrige Fahrgast bestĂ€tigte dies und erklĂ€rte, morgens mit dem Zug von LĂŒbeck nach Hamburg gefahren zu sein, um dort seine Freundin abzuholen. Bei der anschlieĂenden Kontrolle des Kofferraums fanden die Zöllner*innen eine Sporttasche, von der der Fahrgast erklĂ€rte, sie gehöre einem Bekannten, der ihm die Tasche am Hamburger Hauptbahnhof zum Transport nach LĂŒbeck mitgegeben habe. Was darin sei, wisse er nicht. Der Bekannte habe sich ausdrĂŒcklich erbeten, dass niemand hineinschaut, da es sich um persönliche GegenstĂ€nde handele. Zum Dank habe er die Kosten fĂŒr das Taxi ĂŒbernommen.
Beim Ăffnen der Tasche fanden die Kontrollbeamten zwei vakuumverpackte Marihuanapakete mit einem Gewicht von je einem Kilogramm. Der Fahrer gab an, nichts von den Drogen gewusst zu haben. Er habe das PĂ€rchen nachmittags von LĂŒbeck nach Hamburg gefahren und sollte es nach einem kurzen Aufenthalt wieder zurĂŒck nach LĂŒbeck bringen.
Aufgrund der widersprĂŒchlichen Aussagen wurden alle Beteiligten zunĂ€chst mit auf die Dienststelle genommen. Eine anschlieĂende Hausdurchsuchung an der Wohnanschrift des Beschuldigten verlief ohne Ergebnisse. Die weiteren Ermittlungen werden durch das Zollfahndungsamt Hamburg – Dienstsitz Kiel – gefĂŒhrt.
Zusatzinformation: Bannbruch begeht, wer verbotene GegenstĂ€nde in den Gesetzesbereich ein-, aus- oder durchfĂŒhrt (§ 372 Abgabenordnung).
Foto: Vakuumverpackte Marihuanapakete (c) Zoll