Neues vom Zoll: Einen gegrillten Steppenwaran, bitte!

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Zoll am DĂŒsseldorfer Flughafen stellt artengeschĂŒtzten Waran sicher

Einen fĂŒr den Verzehr komplett zubereiteten Waran stellten Zöllnerinnen und Zöllner des Zollamts DĂŒsseldorf Flughafen am 29. Juli 2022 sicher. Das gegrillte Tier war Teil einer Frachtsendung aus Nigeria und fĂŒr eine Privatperson in Wuppertal bestimmt.

Die fĂŒr europĂ€ische VerhĂ€ltnisse eher ungewöhnliche Delikatesse entdeckten die Zöllnerinnen und Zöllner bei der Kontrolle der Frachtsendung aus Nigeria, die außerdem noch Haarteile, GewĂŒrze und verschiedene Textilien enthielt.

Warane sind vom Washingtoner ArtenschutzĂŒbereinkommen erfasst und genießen dort die zweithöchste Schutzstufe. Eine Einfuhr wĂ€re daher nur mit einer sogenannten CITES-Bescheinigung möglich, die der EinfĂŒhrer nicht vorlegen konnte.

Ihn erwartet nun ein Bußgeldverfahren wegen der illegalen Einfuhr einer geschĂŒtzten Art. Der Steppenwaran wurde entsorgt.

Foto: Gegrillter Steppenwaran (c) Zoll