Neues vom Zoll: GefÀlschte Markenbekleidung beschlagnahmt

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Wert der Originalwaren liegt bei rund zwei Millionen Euro

Am 8. Juni 2022 erschien ein aus der TĂŒrkei kommender Lkw mit seiner Ladung zur Abfertigung am Zollamt Dresden mit dem Ziel, seinen Transport nach Polen fortzusetzen.

Bei der Kontrolle der Fracht stellten die Beamten zahlreiche SĂ€cke mit verschiedenen BekleidungsstĂŒcken fest.

Eine genauere ÜberprĂŒfung ergab, dass es sich um gefĂ€lschte Markenprodukte handelte, mit denen die Schutzrechte von fĂŒnf namhaften Herstellern verletzt wurden.

Mit UnterstĂŒtzung des Technischen Hilfswerks Dresden erfolgte die komplette Entladung des Fahrzeugs. Die Zöllnerinnen und Zöllner stellten insgesamt fast 43.000 T-Shirts, 6.000 Hosen und 376 Paar Sportschuhe sicher. Der Wert der Originalwaren liegt bei rund zwei Millionen Euro.

Zusatzinformation

2021 wurden an den Dienststellen im Hauptzollamtsbezirk Dresden knapp 1.400 Grenzbeschlagnahmen durchgefĂŒhrt. Der Wert der schutzrechtsverletzenden Waren ĂŒberschritt dabei 42 Millionen Euro.

Inhaber von gewerblichen Schutzrechten, wie beispielsweise Marken, Geschmacksmustern, Urheberrechten oder Patenten, können bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz in MĂŒnchen beantragen, dass die Zollbehörden bei Verdacht einer WarenfĂ€lschung eingreifen.

In diesem Fall informiert der Zoll den Inhaber des möglicherweise verletzten Schutzrechts, sodass dieser seine Rechte zivilrechtlich geltend machen oder – unter bestimmten Voraussetzungen – die Waren im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens vernichten lassen kann.

Foto: GefÀlschte Markenware auf Lkw (c) Zoll