Vermeintliche Erbschaft fĂŒhrt zu Ermittlungen des Zolls
In Dubai wurden bereits Ende 2021 etwa 4,5 Kilogramm Kokain im GepÀck eines deutschen Reisenden sichergestellt. Das Rauschgift war in zwei Koffern eingearbeitet und wurde bei einer Kontrolle im Transitbereich des Flughafens entdeckt. Der 58-jÀhrige Kurier wurde nach Abschluss der Ermittlungen in Dubai nach Deutschland abgeschoben.
Die weiteren Ermittlungen in der Bundesrepublik Deutschland ĂŒbernahm daraufhin das Zollfahndungsamt Hamburg – Dienstsitz Kiel – im Auftrag der Staatsanwaltschaft Itzehoe.
Die Ermittlungen zeigten, dass dem Beschuldigten aus dem Kreis Steinburg vermutlich durch noch unbekannte TĂ€ter eine Erbschaft in Millionenhöhe in Aussicht gestellt worden war. HierfĂŒr ĂŒberwies der TatverdĂ€chtige möglicherweise mehrere Tausend Euro an „BearbeitungsgebĂŒhren“ an die TĂ€tergruppierung. Eine Auszahlung der avisierten Erbschaft erfolgte jedoch nicht.
FĂŒr den Beschuldigten bot sich dann im Oktober 2021 die Möglichkeit, selbst auf Kosten der TĂ€tergruppierung nach Brasilien zu reisen, um dort noch fehlende Unterlagen fĂŒr die Auszahlung der Erbschaft zu beschaffen. In SĂŒdamerika erhielt er zwei Pilotenkoffer, wobei einer die fehlenden Unterlagen enthalten sollte und daher versiegelt war, mit dem Auftrag, diese nach Europa zu transportieren. Der Beschuldigte ĂŒbergab die Koffer nach seiner RĂŒckkehr an die TĂ€tergruppierung.
Nur drei Wochen spĂ€ter meldeten sich die Auftraggeber erneut bei dem Beschuldigten und teilten ihm mit, dass noch einige Unterlagen fehlen wĂŒrden. Erneut reiste er nach Brasilien und nahm in SĂŁo Paulo erneut zwei Koffer in Empfang, die er ĂŒber Dubai nach ZĂŒrich bringen sollte. Bei der Zollkontrolle im Transitbereich des Flughafens Dubai wurden insgesamt 4,5 Kilogramm Kokain sichergestellt, die in einem der Pilotenkoffer eingearbeitet waren.
„Kriminelle TĂ€tergruppierungen versuchen immer wieder, unbescholtene BĂŒrger mit leeren Versprechungen als Drogenkuriere zu rekrutieren. Es werden hĂ€ufig horrende GeldbetrĂ€ge, oft in Form von Erbschaften, versprochen. Der Zoll warnt eindringlich vor solchen Versprechungen und appelliert, solche dubiosen Sachverhalte sehr genau zu prĂŒfen“, riet Stephan Meyns, Pressesprecher des Zollfahndungsamts Hamburg. „In ZweifelsfĂ€llen wenden Sie sich umgehend an die Zollfahndung“, so Meyns weiter.
Die weiteren Ermittlungen der Zollfahndung dauern noch an.
Foto: In Koffer versteckte Kokainpakete (c) Zoll