Nun wurde die Vernichtung beantragt
Am 24. Februar 2022 beschlagnahmte der Zoll am Flughafen Leipzig Luxusschmuck im Wert von fast sechs Millionen Euro. Die Luftfrachtsendung wurde in Hongkong aufgegeben und war an einen privaten EmpfĂ€nger in GroĂbritannien adressiert.
Bei der Kontrolle des Pakets stellten die Zöllnerinnen und Zöllner rund 500 Armreifen und Armkettchen sowie 650 Ringe fest. Schmuck und Verpackungen waren mit Markennamen beziehungsweise Logos zweier bekannter Hersteller von Luxusschmuckartikeln versehen.
Der Rechteinhaber hat nunmehr bestÀtigt, dass hier eindeutig Schutzrechte verletzt wurden und die Vernichtung der Waren beantragt.
Zusatzinformation:
Inhaber von gewerblichen Schutzrechten, wie beispielsweise Marken, Geschmacksmuster, Urheberrechte oder Patente, können bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz in MĂŒnchen beantragen, dass die Zollbehörden bei Verdacht einer WarenfĂ€lschung eingreifen. In diesem Fall informiert der Zoll den Inhaber des möglicherweise verletzten Schutzrechts, sodass dieser seine Rechte zivilrechtlich geltend machen oder – unter bestimmten Voraussetzungen – die Waren im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens vernichten lassen kann.
Titelfoto: Gesamte sichergestellte Briefsendung (c) Zoll
Foto 2: GefÀlschte Armreifen einer Luxusmarke (c) Zoll
Foto 3: Passende Ringe, ebenfalls gefÀlscht (c) Zoll