Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Am Sonntag, den 19.12.2021, wurde eine neunköpfige Personengruppe überwiegend deutscher Nationalität im Alter von 19 bis 22 Jahren festgestellt, die die nächtliche Ruhe gegen 03:00 Uhr im Bereich des „Neustädter Bahnhofes“ störte. Im Zuge der Sachverhaltsaufnahme konnte weiterhin ermittelt werden, dass durch die Personen zuvor verfassungswidrige Parolen und Gesten geäußert und getätigt wurden. Nach Identitätsfeststellung und Einleitung
eines Ermittlungsverfahrens wurden die Beschuldigten im Anschluss aus der polizeilichen Maßnahme entlassen.