Halle (Saale) (ots) – Am Mittwoch, den 10. April 2024 erhielt die Bundespolizei gegen 22:50 Uhr fernmĂŒndlich die Meldung durch die Leitstelle der Bahn, dass sich in einem Zug von Berlin nach Halle (Saale) eine mĂ€nnliche Person ohne erforderlichen Fahrschein befindet. Demnach konnte der 43-JĂ€hrige bei der Fahrscheinkontrolle durch den Zugbegleiter kein gĂŒltiges Ticket vorzeigen und wurde an zwei Unterwegsbahnhöfen aufgefordert das Triebfahrzeug zu verlassen. Diese Aufforderung ignorierte der französische Staatsangehörige trotzig und verblieb im Zug.
Eine alarmierte Streife des Bundespolizeireviers Halle (Saale) begab sich zum Bahnsteig des Hauptbahnhofes Halle (Saale), um den Sachverhalt aufzuklĂ€ren. Den Anweisungen der Beamten den Zug selbststĂ€ndig zu verlassen, kam der Mann nach. Die ĂberprĂŒfung seiner Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei ergab einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden. So verurteilte ihn das Amtsgericht Dresden im Oktober 2023 wegen Erschleichens von Leistungen rechtskrĂ€ftig zu einer Geldstrafe von 600 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen.
Da sich der Verurteilte unbekannten Aufenthaltes befand, den geforderten Geldbetrag nicht zahlte und sich nicht, trotz ergangener Ladung, dem Strafantritt stellte, erlieĂ jene Staatsanwaltschaft im MĂ€rz dieses Jahres den Vollstreckungshaftbefehl. Diesen eröffneten ihn die EinsatzkrĂ€fte, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Da er die geforderte Geldsumme nicht begleichen konnte, ĂŒberstellten ihn die Beamten an die nĂ€chstgelegene Justizvollzugsanstalt. Die ausschreibende Behörde wurde ĂŒber den Aufgriff und den Vollzug der MaĂnahme in Kenntnis gesetzt. Dem Verhafteten drohen nun Strafverfahren wegen des Erschleichens von Leistungen und Hausfriedensbruchs.
Text/Foto: Bundespolizei