Novelle des Hochschulmedizingesetzes und Zukunftskonzept im Kabinett

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Willingmann: UniversitÀtsklinika in Magdeburg und Halle erhalten langfristige Entwicklungsperspektiven

Magdeburg. Die Landesregierung hat am Dienstag wichtige Weichen fĂŒr eine erfolgreiche Entwicklung der UniversitĂ€tsklinika in Sachsen-Anhalt gestellt. Das Kabinett gab den Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulmedizingesetzes sowie zur Anpassung des Hochschulgesetzes zur Anhörung frei und nahm darĂŒber hinaus das Konzept „UniversitĂ€tsmedizin Sachsen-Anhalt 2030″ zur Kenntnis. „Von der heutigen Kabinettsitzung geht eine klare Botschaft aus: Trotz aller Herausforderungen bekennt sich das Land Sachsen-Anhalt glasklar zu seinen zwei leistungsstarken Standorten der UniversitĂ€tsmedizin in Halle und Magdeburg. Wir werden strukturell und finanziell die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um beide Klinika zukunftsfest aufzustellen“, erklĂ€rte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto).

Das Konzept „UniversitĂ€tsmedizin Sachsen-Anhalt 2030″, das unter Beteiligung der beiden Uniklinika, der Medizinischen FakultĂ€ten sowie des Gesundheits- und Finanzressorts federfĂŒhrend vom Wissenschaftsministerium erarbeitet wurde, bekrĂ€ftigt das Bekenntnis der Landesregierung zu den zwei universitĂ€tsmedizinischen Standorten in Magdeburg und Halle. Es skizziert zugleich, wie sich die Klinika in Zukunft aufstellen sollen. So wird ihr bisheriges Aufgabenspektrum aus Forschung, Lehre und Krankenversorgung um den Bereich der systemrelevanten Koordinations- und Innovationsaufgaben zwischen Wissenschaft und Versorgung auf regionaler und ĂŒberregionaler Ebene ergĂ€nzt. „Die beiden UniversitĂ€tsklinika werden – ohne die Bedeutung anderer KrankenhĂ€user zu schmĂ€lern – das RĂŒckgrat der Gesundheitsvorsorge und -versorgung in Sachsen-Anhalt bilden“, erklĂ€rte Willingmann.

In der Forschung bilden die Themenbereiche Zelltherapie, Medizin-Robotik und Gesundheitsforschung die Basis. Sie verbinden die bereits etablierten Forschungsschwerpunkte der beiden Einrichtungen und schĂ€rfen ihr Profil. Herausforderungen wie demographischer Wandel und FachkrĂ€ftegewinnung prĂ€gen kĂŒnftig auch die Lehre. In den StudiengĂ€ngen Humanmedizin und Zahnmedizin, aber auch in den StudiengĂ€ngen der Berufsfelder Pflege und Hebamme sowie perspektivisch in StudiengĂ€ngen wie Physician Assistance sollen die Studierenden und Auszubildenden auf diese Herausforderungen besser vorbereitet werden. So werden hier elektronische Patientenakte, Robotik, Genomik, Bioinformatik sowie KI-basierte Entscheidungen verstĂ€rkt Gegenstand der Ausbildung.

Telemedizinische Plattform fĂŒr flĂ€chendeckende Versorgung

Die Krankenversorgung der beiden UniversitĂ€tsmedizinstandorte soll bestmögliche Versorgung und differenzierte Spezialisierung in allen Bereichen der Medizin anbieten. Beide Standorte haben sich bereits in einigen Bereichen auf Haupt- und Nebenstandorte geeinigt, dazu gehören die Rechtsmedizin (Halle), die Nuklearmedizin (Magdeburg), die Geschichte in der Medizin (Magdeburg) und die Ethik in der Medizin (Halle). Im Bereich der Immunologie wird die gesamte Breite des Fachs in Magdeburg vertreten, schwerpunktmĂ€ĂŸig die Tumor-Immunologie in Halle. Um langfristig eine flĂ€chendeckende Versorgung gewĂ€hrleisten zu können, ist beabsichtigt, auf Landesebene eine telemedizinische Plattform (TeleSAN) zu entwickeln. Ziel dieser Plattform ist es, dass kĂŒnftig Ă€rztliche Leistungen jederzeit und ĂŒberall angeboten werden können.

Regionale Kooperationen

Neben der Zusammenarbeit untereinander arbeiten die beiden UniversitÀtsmedizinstandorte in Zukunft verstÀrkt auch mit regionalen Partnern zusammen. So wurden Kooperationen in Halle mit dem Krankenhaus Bergmannstrost und dem Diakoniekrankenhaus und in Magdeburg mit der Lungenklinik Lostau und dem Klinikum Magdeburg abgeschlossen oder gesellschaftsrechtliche Beteiligungen weiterverfolgt.

Baumaßnahmen sollen wirtschaftliche Situation langfristig stabilisieren

Um die wirtschaftlich angespannte Lage der UniversitĂ€tsklinika in Deutschland zu stabilisieren, hat die Bundesregierung das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) auf den Weg gebracht, das aktuell Gegenstand der Beratungen im Bundesrat ist. FĂŒr die UniversitĂ€tsklinika in Sachsen-Anhalt ist neben der vom Bund avisierten Reform der VergĂŒtungsstrukturen aber auch die bauliche Fortentwicklung der Standorte von zentraler Bedeutung. „Mit dem Konzept ‚UniversitĂ€tsmedizin Sachsen-Anhalt 2030′ bekennt sich die Landesregierung auch zu erheblichen Investitionen an beiden Standorten“, erklĂ€rte Willingmann. „Ein Teil der Bauprojekte ist auch bereits in der Umsetzung.“

In Magdeburg befindet sich momentan das Herzzentrum im Bau und soll 2026 in Betrieb genommen werden. Ziel des Projektes ist eine enge Vernetzung zwischen Kardiologie und Herzchirurgie. DarĂŒber hinaus wurden per Kabinetts- und Aufsichtsratsbeschluss die Weichen fĂŒr die Umsetzung des Masterplans Bau gestellt. Der Finanzausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt muss nun ĂŒber die Finanzierung der im Masterplan enthaltenen Maßnahmen entscheiden, deren Kosten auf rund 1,06 Milliarden Euro geschĂ€tzt werden. Ein zentrales Element der Konzeption ist der Neubau des Zentralklinikums, der durch eine effiziente Erweiterung der HĂ€user 60a und 60b realisiert werden soll.

Am Standort Halle ist der Neubau der Medizinischen FakultĂ€t (Theoretikum) in Planung. Zudem soll mit der Errichtung eines Pandemieresilienzzentrums eine Erhöhung der Resilienz fĂŒr kĂŒnftige Krisensituationen im Gesundheitsbereich etabliert werden. Die UnterstĂŒtzung des Ausbaus der ambulanten Medizin und deren Versorgungsstruktur ist ein weiterer strategischer Baustein. Die Landesregierung rechnet fĂŒr den Standort der UniversitĂ€tsmedizin Halle mit einem Investitionsbedarf von mindestens 950 Millionen Euro.

Hochschulmedizingesetz: Mehr wirtschaftliche Eigenverantwortung fĂŒr Uniklinika

Eine wichtige gesetzliche Basis fĂŒr die Fortentwicklung der UniversitĂ€tsmedizin Sachsen-Anhalts in den kommenden Jahren bildet die Änderung des Hochschulmedizingesetzes (HMG), das vom Kabinett heute beschlossen und zur Anhörung freigegeben wurde. Ziel ist es, den UniversitĂ€tsklinika mehr wirtschaftliche Eigenverantwortung einzurĂ€umen und ihre InvestitionstĂ€tigkeiten zu fördern. Erstmals werden die UniversitĂ€tsklinika zur Deckung ihres Investitionsbedarfs auch in limitiertem Umfang Kredite aufnehmen sowie RĂŒcklagen bilden können. Auch erhalten sie die Möglichkeit, ĂŒberjĂ€hrige Verpflichtungen einzugehen, um langfristige Investitionsprojekte zu sichern. Um den Aufbau sektorenĂŒbergreifender Versorgungsnetzwerke zu schaffen, sollen im HMG Rechtsgrundlagen fĂŒr Kooperationen der Uniklinika mit anderen KrankenhĂ€usern des Landes verankert werden.

Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur am 18. Juni 2024