Das Land verstärkt weiter seine Bemühungen, die Zahl der Studierenden, die nach ihrem Abschluss in Sachsen-Anhalt eine ärztliche, zahnärztliche, tierärztliche oder pharmazeutische Tätigkeit aufnehmen, zu erhöhen und frühzeitig an Sachsen-Anhalt zu binden. Dazu hat das Kabinett heute eine Novellierung des Gesetzes über die Kammern der Heilberufe Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA) verabschiedet.
Demzufolge kann bereits während des Studiums den entsprechenden Heilberufskammern im Land beigetreten werden. Weiterhin sollen Befugnisse zur Datenverarbeitung für Kammern und deren Versorgungseinrichtungen geschaffen werden. Zudem enthält das Gesetz eine Regelung, um den Kinderschutz zu verbessern. Zur Aufdeckung von Gewalt und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen soll der Datenaustausch zwischen Ärztinnen und Ärzten bei Verdacht auf eine psychische, physische oder sexualisierte Gewalt an Minderjährigen gesetzlich ermöglicht werden. Außerdem sollen im Gesetz Regelungen aufgenommen werden, die aufgrund von Vorgaben der EU-Kommission notwendig wurden.
Quelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur am 09. April 2024
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