Bielefeld (ots). Die frĂŒhere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat nach der Veröffentlichung geheimer Dokumente der hessischen VerfassungsschĂŒtzer zum NSU-Komplex einen transparenten Umgang mit Geheimdienstakten gefordert. In einem GesprĂ€ch mit der in Bielefeld ansĂ€ssigen Neuen WestfĂ€lischen (Montagausgabe) sagte Leutheusser-Schnarrenberger (Foto), es „sollten vorliegende Akten, die zur weiteren AufklĂ€rung des NSU-Komplexes beitragen können, zentral ausgewertet werden, um eine umfassende Aufarbeitung des rechten Terrors zu ermöglichen“.
Die Einstufung von nachrichtendienstlichen Erkenntnissen als Verschlusssachen folgt normierten Vorgaben, um die Vertraulichkeit der Informationen zu erhalten. Dabei geht es etwa um den Quellenschutz. „Bliebe dieser gewahrt“, so Leutheusser-Schnarrenberger, „fĂ€nde ich es sinnvoll, wenn Akten nach einer rechtskrĂ€ftigen Verurteilung, wie der von Beate ZschĂ€pe, der Ăffentlichkeit zugĂ€nglich gemacht werden.“
Das Informationsfreiheitsportal „Frag den Staat“ und die Satiresendung „ZDF Magazin Royale“ hatten einen NSU-Bericht des hessischen Verfassungsschutzes, der ursprĂŒnglich fĂŒr 120 Jahre als geheim eingestuft worden war, ins Internet gestellt. Die FDP-Politikerin sagte, sie halte es fĂŒr „richtig, dass die Akten nun öffentlich zugĂ€nglich gemacht wurden“. Der NSU-Komplex sei „derartig umfangreich, und trotz mehrerer UntersuchungsausschĂŒsse in Bund und LĂ€ndern fehlt es nach wie vor an einer umfassenden AufklĂ€rung“. Es gehöre zur Aufarbeitung des gesamten Komplexes dazu, die Akten grĂŒndlich zu prĂŒfen.
Eine Version des veröffentlichten Dokuments, die aus GrĂŒnden des Quellenschutzes vom Original abgetippt und teilweise geschwĂ€rzt wurde, ist auf einer eigens eingerichteten Website als Download verfĂŒgbar. Es sei „offenkundig, dass es deutliche Defizite und Versagen innerhalb des Verfassungsschutzes gegeben habe, als es um die AufklĂ€rung der Morde ging. Das haben schon die UntersuchungsausschĂŒsse gezeigt“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. „Bei allem VerstĂ€ndnis fĂŒr die notwendige Arbeit des Verfassungsschutzes darf unter anderem der Einsatz von V-Leuten nicht zu einer totalen Geheimhaltung fĂŒhren.“
Foto © Tobias Koch