Öffentliche Bekanntmachung der Polizei: Inkrafttreten der neuen Bestimmungen zur Waffen- und Messerverbotszone in Magdeburg

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Magdeburg. Zum 01. Mai 2025 tritt die neue Verordnung der Polizeiinspektion Magdeburg ĂŒber die Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone in der Stadt Magdeburg in Kraft. Sie wurde im 22. Jahrgang des Amtsblattes des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt Nr. 4 vom 15. April 2025 auf Seite 61 verkĂŒndet.

Die Verordnung gilt fĂŒr den rĂ€umlichen Bereich um den Hauptbahnhof in der Landeshauptstadt Magdeburg. Dies betrifft den Willy-Brandt-Platz, Kölner Platz und den Konrad-Adenauer-Platz ohne den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB).

Der Bereich des Bahnhofs ist bundesgesetzlich als Waffenverbotszone festgelegt.

Mit Inkrafttreten der Verordnung ist das FĂŒhren von Waffen und Messern in dem benannten rĂ€umlichen Geltungsbereich verboten. Mit Waffen sind alle Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Waffengesetzes gemeint.

Eine Ausnahme besteht, wenn fĂŒr das FĂŒhren ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann.

Ein Verstoß gegen diese Regelungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld zu ahnden ist.

Die Verordnung kann ĂŒber folgenden Link eingesehen werden:

Link: Waffenverbotszone

Quelle: Polizeiinspektion Magdeburg am 25. April 2025

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