Opferhilfefonds des Landes Sachsen-Anhalt: Unterstützung für Betroffene des Anschlags in Magdeburg

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Magdeburg/ST. Die Landesregierung hat die Anpassung der Richtlinie für den Opferhilfefonds des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. Damit werden Hilfeleistungen auch für Betroffene des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 unabhängig von anderen finanziellen Hilfen ermöglicht. Die entsprechende Regelung („Richtlinie über die Gewährung einer einmaligen Hilfeleistung zur Unterstützung von Opfern schwerer Gewaltstraftaten von landesweiter Bedeutung“) soll noch in diesem Monat verkündet und dann rückwirkend in Kraft treten.

Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger (Foto): „Die Hilfeleistungen aus dem Opferhilfefonds des Landes sind ein Zeichen der Solidarität und des Mitgefühls gegenüber den Mitmenschen, die unerträgliches Leid erfahren haben. Es ist unsere Aufgabe, die Opfer des unfassbaren Anschlags in Magdeburg nicht allein zu lassen. Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt Verantwortung und kümmert sich um die Betroffenen.“

Sachsen-Anhalts Landesopferbeauftragte, Dr. Gabriele Theren: „Die Entscheidung der Landesregierung von Sachsen-Anhalt, den Opferhilfefonds anzupassen, stellt ein wichtiges Signal an die vielen Betroffenen des Anschlags in Magdeburg dar. Wer durch den Anschlag schwere körperliche oder psychische Verletzungen und Beeinträchtigungen erlitten hat, kann einen Antrag auf die einmalige Hilfeleistung stellen.“

In der modifizierten Richtlinie des Opferhilfefonds des Landes Sachsen-Anhalt ist die sogenannte Subsidiaritätsklausel gestrichen worden. Diese hatte bisher zur Folge, dass Ansprüche aus vergleichbaren Fonds, zum Beispiel des Bundes, auf die Hilfeleistungen aus dem Opferhilfefonds des Landes anzurechnen waren. Mit der Änderung der Richtlinie kann das Land Sachsen-Anhalt künftig auch dann Hilfeleistungen an Hinterbliebene und Opfer von schweren Gewaltstraftaten auszahlen, wenn diese bereits aus anderen Fonds staatlicher Stellen finanzielle Unterstützung erhalten haben.

Außerdem wird die Richtlinie für den Opferhilfefonds des Landes Sachsen-Anhalt um eine vierte Leistungsstufe ergänzt, die ermöglicht, dass Hilfeleistungen individueller ausgereicht werden können, etwa bei Fällen schwerer psychischer Folgen und Traumatisierung.

Nach dem Anschlag in Magdeburg hatte der Landtag von Sachsen-Anhalt die für den Opferhilfefonds zur Verfügung stehende Summe von 50.000 auf 500.000 Euro im Haushaltsjahr 2025 aufgestockt. Über die Anträge entscheidet eine unabhängige Kommission unter Vorsitz der Landesopferbeauftragten Dr. Gabriele Theren. Anträge können auch online gestellt werden.

Weitere Informationen zum Opferhilfefonds und zur Antragstellung auf der Webseite des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt: mj.sachsen-anhalt.de

Quelle: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur am 01. April 2025

Foto: Franziska Weidinger © MJ LSA/Fotoatelier Mentzel