Blutprodukte in Deutschland sind sicher – dafür sorgt ein vielfältiges Überwachungssystem. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, überwacht auch nach der Zulassung die Sicherheit von Blutprodukten und ordnet an oder veranlasst bei Bedarf zusätzlich erforderliche Testverfahren oder andere Maßnahmen.
Nach dem vermehrten Auftreten von transfusionsbedingten Infektionen mit HIV (Humanes Immundefizienzvirus) hat das Paul-Ehrlich-Institut 1996 per Gesetz vom ehemaligen Bundesgesundheitsamt die Zuständigkeit für Blut und Blutzubereitungen übernommen. Im Jahr 2005 wurde das Paul-Ehrlich-Institut zudem zum Kooperationszentrum der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die Qualitätssicherung von Blutprodukten und In-vitro-Diagnostika (IVD) ernannt.
Die Aktivitäten des Instituts rund um die Zulassung und Sicherheitsüberwachung der Blutprodukte sind umfangreich. Zu den Aufgaben gehören auch die Identifikation möglicher Risiken beim Auftreten neuer Infektionserreger für das Blutspendewesen und die Einführung verpflichtender risikominimierender Maßnahmen. Zu den jüngeren Maßnahmen gehören beispielsweise Testung oder Rückstellung von Rückkehrenden aus Risikogebieten zum Schutz vor dem West-Nil-Virus (WNV) oder auch die Testung von Blutkomponenten zur Transfusion sowie Stammzellpräparaten auf das Hepatitis-E-Virus (HEV) – beide Maßnahmen im Jahr 2020 eingeführt.
SARS-CoV-2 und Blutspende – nur kurze Rückstellungen erforderlich
Der jüngste neue Erreger, für den das Paul-Ehrlich-Institut eine Risikobewertung vorgenommen hat, ist das Coronavirus SARS-CoV-2. Hier gab es gute Nachrichten: Die Gefahr einer transfusionsbedingten Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist nach bisherigem Kenntnisstand als unbegründet anzusehen.
Um hier jedes Risiko auszuschließen, sollen spendewillige Personen mit fieberhafter SARS-CoV-2-Infektion entsprechend den Vorgaben der Hämotherapierichtlinie, die die Bundesärztekammer im Benehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut erstellt, zu ihrem eigenen Schutz für mindestens vier Wochen nach völliger Genesung von der Spende zurückgestellt werden. Nach einem unkomplizierten Infekt (ohne Krankheitszeichen) sind spendewillige Personen für mindestens eine Woche von der Blutspende zurückzustellen.
Aufruf zur Blutspende
Um eine Versorgung mit einer ausreichenden Menge von Blutkomponenten auch während der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie zu ermöglichen, weist das Paul-Ehrlich-Institut ausdrücklich darauf hin, dass spendewillige Personen, die keinen Kontakt zu SARS-CoV-2-Infizierten hatten und keine grippeähnlichen Symptome aufweisen (Fieber, Husten, Atembeschwerden), weiterhin Blut spenden sollen.
Foto(c) Paul-Ehrlich-Institut