Hamburg (ots) – Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat gegenüber dem Magazin „stern“ einen folgenschweren Ermittlungsfehler zugegeben. Entgegen früheren Aussagen hat der flüchtige Rechtsextremist Attila Hildmann doch nicht die türkische Staatsbürgerschaft. „Die Ermittlungen laufen weiterhin und nach hiesiger Kenntnis besitzt der Beschuldigte nur die deutsche Staatsangehörigkeit“, sagte ein Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft dem „stern“. Damit könnte der ehemalige vegane Promikoch und gesuchte Volksverhetzer von der Türkei doch ausgeliefert werden.
Hildmann ist seit Dezember 2020 auf der Flucht und hält sich seitdem in der Türkei versteckt. Seit Februar 2021 wird er per Haftbefehl wegen Volksverhetzung und anderer Delikte von der Berliner Staatsanwaltschaft gesucht, er steht auf der Fahndungsliste von Europol und Interpol.
Trotzdem hatte sich Deutschland offenbar seit dem Haftbefehl nicht um eine Auslieferung Hildmanns durch die Türkei bemüht. Denn die Berliner Staatsanwaltschaft behauptete: Hildmann habe neben der deutschen auch die türkische Staatsbürgerschaft. Ein Auslieferungsgesuch an die Türkei zu stellen sei daher sinnlos, die Türkei liefere türkische Staatsbürger nicht aus. Wie es zu dem peinlichen Irrtum der Berliner Staatsanwaltschaft kommen konnte, wollte der Behördensprecher ebenso wenig kommentieren wie die Frage, ob die Bundesregierung inzwischen ein Auslieferungsgesuch an die Türkei gestellt hat.
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