Magdeburg (ots) – Kurz nach Mitternacht klickten auf dem Hauptbahnhof Magdeburg die Handschellen: Am Freitag, den 19. April 2024 kontrollierte eine Streife einen Reisenden. Die fahndungsmĂ€Ăige ĂberprĂŒfung seiner Personalien im polizeilichen Informationssystem ergab, dass die Staatsanwaltschaft Erfurt nach dem 47-JĂ€hrigen per Vollstreckungshaftbefehl suchte. Demnach hatte ihn das Amtsgericht Erfurt bereits im Mai 2022 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 1500 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt. Da der Mann die Geldstrafe nicht zahlte und unbekannten Aufenthaltes war, erging im Juli des vergangenen Jahres der Haftbefehl.
Diesen eröffneten die Bundespolizisten dem polnischen StaatsbĂŒrger, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Da er die 1500 Euro nicht begleichen konnte, wurde er kurz darauf an eine Justizvollzugsanstalt ĂŒbergeben. Die ausschreibende Behörde wurde ĂŒber den Vollzug des Haftbefehls und den Verbleib des Festgenommen unterrichtet.
Text/Foto: Bundespolizei