Gesundheit/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/PK) PflegekrĂ€fte in KrankenhĂ€usern und Pflegeeinrichtungen sollen einen Corona-Bonus erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf (20/1331) der Fraktionen von SPD, GrĂŒnen und FDP vor.
Die Pandemie stelle das Pflegepersonal in KrankenhĂ€usern und in der Langzeitpflege vor besondere Belastungen und verlange ihm besondere Leistungen ab. Dieser Einsatz werde durch die kurzfristige Bereitstellung von finanziellen Mitteln fĂŒr PrĂ€mienzahlungen anerkannt, heiĂt es in dem Entwurf.
Insgesamt stehen fĂŒr den Corona-Pflegebonus eine Milliarde Euro bereit. Es sollen 500 Millionen Euro fĂŒr PrĂ€mienzahlungen in KrankenhĂ€usern verwendet werden und weitere 500 Millionen Euro fĂŒr PrĂ€mien in der Langzeitpflege.
KrankenhĂ€user, die 2021 besonders viele Corona-Patienten behandelt haben, die beatmet werden mussten, sollen Mittel fĂŒr PrĂ€mienzahlungen erhalten. Die Mittel sollen PflegekrĂ€ften in der unmittelbaren Patientenversorgung zugute kommen.
Ferner erhalten den Bonus BeschĂ€ftigte in der Alten- und Langzeitpflege, die im Bemessungszeitraum vom 1. November 2020 bis 30. Juni 2022 fĂŒr mindestens drei Monate tĂ€tig waren und am 30. Juni 2022 noch beschĂ€ftigt sind.
Die nach Qualifikation, Arbeitszeit und NÀhe zur Versorgung gestaffelte PrÀmie soll bis zu 550 Euro betragen. Das Geld soll steuer- und beitragsfrei ausgezahlt werden, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht.
Den höchsten Bonus erhalten VollzeitbeschÀftigte in der direkten Pflege und Betreuung. Aber auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiter von Servicegesellschaften in der Alten- und Langzeitpflege sollen einen Bonus erhalten. Der Bonus soll in der Alten- und Langzeitpflege spÀtestens bis Ende des Jahres 2022 ausgezahlt werden.
Deutscher Bundestag am 06. April 2022