In Sachsen-Anhalt gilt nun eine neue Regel: Vor öffentlichen GebĂ€uden mit Fahnenmast muss dauerhaft die Deutschlandflagge wehen. Grundlage ist ein AfD-Antrag, der im Kreistag von Burg mit UnterstĂŒtzung der CDU beschlossen wurde. Betroffen sind auch 15 Schulen, darunter das Roland-Gymnasium. Die AfD begrĂŒndet den Antrag mit dem Wunsch, ein sichtbares Zeichen im öffentlichen Raum zu setzen. Der Begriff âSchicksalsgemeinschaftâ in der BegrĂŒndung sorgt jedoch fĂŒr Unklarheit. Die SchĂŒler reagieren gelassen â fĂŒr sie gehört die Fahne zum Alltag.
Text/Foto: Welt Nachrichtensender am 04. April 2025