Stendal, Osterburg (ots) – Zu einem recht brisanten Einsatz kam es am Dienstag, den 16. April 2024: Gegen 15:40 Uhr wurde die Bundespolizei in Stendal durch die Polizeiinspektion Stendal über ein Pferd auf der Strecke Stendal – Wittenberge im Bereich Osterburg – Düsedau informiert. Die Pferdehalterin selbst hatte zuvor die Landespolizei informiert und war ebenfalls auf dem Weg zu den Gleisen. Unverzüglich wurden über die Notfallleitstelle der Bahn die Gleise gesperrt und eine Streife der Bundespolizei verlegte umgehend zum Ereignisort.
In der Zwischenzeit konnte die 25-Jährige das Pferd einfangen und es auf die Koppel bringen. Sie gab gegenüber der eingetroffenen Streife an, dass sich das Pferd auf dem Weg vom Stall zur Koppel losgerissen hatte und in Richtung der Gleise rannte. Glücklicherweise kam es zu keinen weiteren Beeinträchtigungen. Lediglich zwei Züge erhielten insgesamt 40 Minuten Verspätung. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut daraufhin, dass in Fällen wie diesem stets geprüft wird, ob dem Halter beziehungsweise der Halterin der Tiere ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Wird einem Tierhalter eine Pflichtverletzung nachgewiesen, kann er gemäß der Eisenbahn-, Bau- und Betriebsordnung für Zugverspätungen oder Zugausfälle mit einem Bußgeld belegt werden.
Für eventuelle Sachschäden an betroffenen Zügen oder Bahngleisen kann er darüber hinaus auf dem zivilrechtlichen Weg von der Deutschen Bahn haftbar gemacht werden. Kommt es zu einer Kollision zwischen Tier und Bahn muss die Bundespolizei weiterhin ein Ermittlungsverfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr einleiten, wobei es sich keinesfalls um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine schwerwiegende Straftat handelt.
Text/Foto: Bundespolizei