Polizeiliche Kriminalstatistik des Polizeireviers Börde für das Jahr 2024

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Im Polizeirevier Börde wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik insgesamt 9.521 Straftaten erfasst, womit ein Rückgang von 491 Fällen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen ist (2023: 10.012). Dies entspricht einem Rückgang von 4,9 %.

Von den erfassten Straftaten konnten 5.533 Fälle aufgeklärt werden, was einer Quote von 58,1 % entspricht. Damit ist die Aufklärungsquote im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig (2023: AQ 59,4 %).

Insgesamt wurden 4.166 Tatverdächtige ermittelt (3.169 männlich, 997 weiblich). Es wurden 133 minderjährige Tatverdächtige bekannt, was einem Anteil von 2, 8 % entspricht. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger an der Gesamtanzahl aller ermittelten Tatverdächtigen ist mit 22,9 % auf einem gleichbleibenden Niveau (2023: 22,6 %).

Straftaten gegen das Leben

Von den fünf Tötungsdelikten konnten in allen Fällen Tatverdächtige ermittelt werden. Dabei handelte es sich um drei Totschlagsdelikte und zwei Fahrlässige Tötungen. Im Vorjahr kam es ebenfalls zu fünf Tötungsdelikten unter denen vier Fälle aufgeklärt werden konnten. Somit konnte die Aufklärungsquote in diesem Bereich erhöht werden (2023: 80%)

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden insgesamt 184 Fälle erfasst, von denen 171 aufgeklärt werden konnten. Dies entspricht einer Aufklärungsquote von 92,9 % (2023: 93,2 %). Die Anzahl der erfassten Fälle ist im Vergleich zum Vorjahr um 3,7 % gesunken (2023: 191 Fälle).

Im Deliktsbereich der Verbreitung kinderpornografischer Schriften ist die Anzahl der insgesamt erfassten Fälle auf 89 deutlich gestiegen (2023: 49). In diesem Zusammenhang kann festgestellt werden, dass das Verhalten von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit sozialen Medien sowie Internet-Nachrichtendiensten im Wandel ist. Die Hemmschwelle, die mit dem Umgang von deliktsbezogenen Aufnahmen[1] verbunden ist, sinkt immer weiter. So werden über Soziale Medien vermehrt Bilder und Videos verschickt oder in Gruppen hochgeladen, welche den vorgenannten Straftatbestand erfüllen können. Diese Aufnahmen werden dann erneut weiterverbreitet und können somit schnell einem sehr großen, nicht abschätzbaren Teilnehmerkreis zur Verfügung stehen.[2]

Die Anzahl der erfassten Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern sank auf 167 Fälle (2023: 199). Die AQ stieg hier auf 88,6% (2023: 87,9%).

Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit

Unter den Rohheitsdelikten wurden 1.803 Fälle bekannt, wobei die Körperverletzungsdelikte mit 1.122 Fällen den größten Anteil ausmachten. Die Aufklärungsquote lag bei diesen Delikten bei 91,6 %. Die bekannt gewordenen Fälle dabei sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen (2023: 1701). Der Anteil der gefährlichen und schweren Körperverletzungsdelikte hat sich mit 231 Fällen im Vergleich zum Vorjahr hingegen nicht signifikant erhöht (2023: 227). Der Anstieg der Fälle im Bereich der Rohheitsdelikte ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Fallzahlen bei den einfachen Körperverletzungsdelikten zurückzuführen.

Die Anzahl der erfassten Fälle lag bei 58 Delikten und ist somit das zweite Jahr infolge ansteigend. Die Aufklärungsquote der begangenen Raubstraftaten (Raub/ Räuberische Erpressung) ist mit 75,9 % im Vergleich zum Vorjahr rückläufig (2023: AQ 86,7 %).

Die erfassten Fälle im Zusammenhang mit Bedrohungen sind von 448 auf 409 gesunken. Die Aufklärungsquote ist mit 91,4 % leicht rückläufig.

Eigentumsdelikte

Die Anzahl der insgesamt 3.117 erfassten Diebstahlsdelikte ist leicht rückläufig (2023: 3.186). Die insgesamt 752 aufgeklärten Fälle entsprechen dabei einer Aufklärungsquote von 24,1 %. Somit hat sich die Aufklärungsquote in diesem Deliktsbereich leicht rückläufig entwickelt (2023: 27,2 %).

Die 567 erfassten Fälle von Diebstahlshandlungen aus Kraftfahrzeugen ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen (2023: 519). Die Aufklärungsquote hat sich dabei mit 7,1 % rückläufig entwickelt (2023: 10,2 %).

Mit insgesamt 405 erfassten Fällen des Ladendiebstahls ist die Fallzahl im Vergleich zum Vorjahr gesunken (2023: 421), wobei die Aufklärungsquote mit 82 % rückläufig ist (2023: 84,1 %).

Die Fallzahlen bei den Fahrraddiebstählen sind mit 235 insgesamt erfassten Fällen auf einem etwa konstanten Niveau zum Vorjahr (2023: 253).

Bei den 128 erfassten Fällen des Wohnungseinbruchsdiebstahls sind die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant geblieben (2023: 127). Die Aufklärungsquote hat sich dabei von 19,7 % auf 12,5 % rückläufig entwickelt.

Die Diebstahlshandlungen in/ aus Lager- und Büroräumen ist von 289 auf 221 Fälle gesunken, was einem Rückgang von 23,5 % entspricht.

Vermögens- und Fälschungsdelikte

Bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten wurden insgesamt 1.347 Fälle erfasst, womit ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen ist (2023: 1576). Die Aufklärungsquote ist dabei mit 73,5 % gestiegen (2023: 65,9 %). Von den insgesamt erfassten Vermögens- und Fälschungsdelikten entfallen 1.023 auf die Betrugsdelikte. Die dabei 766 aufgeklärten Fälle entsprechen einer Aufklärungsquote von 74,9 % (2023: 64,4 %).

Sonstige Straftaten

Im Bereich der Sonstigen Straftaten konnte mit insgesamt 2.469 erfassten Fällen ein leichter Rückgang verzeichnet werden (2023: 2.495). Der Bereich macht einen Anteil von etwa 25,9 % aller verzeichneten Straftaten aus. Zu diesem Deliktsbereich gehören u.a. Erpressung, Widerstand, Hausfriedensbruch, Geldwäsche, Hehlerei, Brandstiftung, Beleidigung, Sachbeschädigung sowie Umweltdelikte.

Die Anzahl der Sachbeschädigungen ist mit 1.114 erfassten Fällen und einer Aufklärungsquote von 27,9 % auf einem nahezu gleichbleibenden Niveau zum Vorjahr. Die 292 erfassten Fälle der Sachbeschädigung durch Graffiti sind ebenfalls auf einem konstanten Niveau (2023: 290).

Die Anzahl der Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte hat sich von 45 auf 37 erfasste Fälle verringert. Wie im Vorjahr konnten auch in diesem Jahr in allen Fällen die Täter ermittelt werden.

Im Bereich der Brandstiftung/ Herbeiführen einer Brandgefahr ist ein Rückgang der Fallzahl von 54 auf 45 Fälle zu verzeichnen verbunden mit einer Aufklärungsquote von 37,8 % (2023: 50 %).

Bei den Verstößen gegen das Waffengesetz wurden insgesamt 53 Fälle erfasst, womit die Fallzahl im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken ist (2023: 70). Die Aufklärungsquote liegt bei diesen Verstößen bei 86,8 % und ist somit auf einem leicht rückläufigen Niveau zum Vorjahr (2023: 97,1 %).

Im Bereich der Rauschgiftdelikte ist mit 400 insgesamt erfassten Fällen ein deutlicher Rückgang im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Die Aufklärungsquote von 93 % ist dabei im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken (2023: 96,3 %). Der höchste Anteil der Rauschgiftdelikte entfällt auf die allgemeinen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis, wobei sich die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr mit 136 Fällen fast halbiert hat. Die Anzahl der erfassten Fälle des unerlaubten Handels und Anbaus von Betäubungsmitteln ist mit 22 Fällen rückläufig (2023: 46). Eine mögliche Ursache dafür könnte die Einführung des Konsumcannabisgesetzes vom April vergangenen Jahres sein.