Kriminalitätslage
Diebstahl von Notstromaggregat
39179 Barleben/ Otto-von-Guericke-Allee/ 19.07.2024, 11:00 Uhr- 22.07.2024, 08:43 Uhr
Durch unbekannte Täter wurde von einem Baugerüst auf einer Baustelle ein Notstromaggregat entwendet. Dieses hatte ein Gewicht von über 200 kg und befand sich ungesichert auf der obersten Ebene des Gerüsts.
Vor dem im Rohbau befindlichen Gebäude konnten zudem mehrere aufeinander gestapelte Paletten festgestellt werden. Ein Schadenswert des Generators konnte vor Ort nicht in Erfahrung gebracht werden.
Nach Angaben eines Mitarbeiters handelt es sich bei dem Diebstahl um den mittlerweile fünften Einbruch auf dieser Baustelle in den vergangenen Monaten.
Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt machen können, werden gebeten sich im Polizeirevier Börde unter Tel.: 03904/478-0 zu melden.
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Diebstahl von Simson vor Schwimmbad
39167 Niederndodeleben/ Gartenweg/ 21.07.2024, 14:00 Uhr- 16:30 Uhr
Durch unbekannte Täter wurde im benannten Zeitraum ein Kleinkraftrad Simson entwendet. Dieses wurde durch den 17-jährigen Fahrzeugführer vor einer Scheune neben dem örtlichen Schwimmbad abgestellt und mittels Kettenschloss gesichert. Auch das Schloss konnte vor Ort nicht mehr festgestellt werden. Der Schaden beläuft sich auf etwa 5.000, Euro.
Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt machen können, werden gebeten sich im Polizeirevier Börde unter Tel.: 03904/478-0 zu melden.
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Verkehrslage
Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss
39164 Wanzleben/ L 46/ 21.07.2024/ 20:00 Uhr
Durch Polizeibeamte des Polizeireviers Börde wurde bei einem 47- jährigen Fahrzeugführer eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Dieser befuhr mit seinem PKW VW die L46 aus Richtung Hohendodeleben in Richtung Domersleben. Im Rahmen der Prüfung der Fahrtüchtigkeit wurde Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Ein durchgeführter Atemalkoholtest vor Ort ergab einen Wert von 0, 81 Promille. Es folgte die Verbringung zur Dienstelle zum Zwecke der beweissicheren Durchführung einer Atemalkoholmessung, welche einen Wert von 0,66 Promille ergab.
Es wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verdachts des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss eingeleitet. Für den Betroffenen ist mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot zu rechnen.
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Text/Foto: Polizei