KriminalitÀtslage
Diebstahl von RollgerĂŒst
39179 Barleben/ Rothenseer StraĂe/ 30.08.2024, 12:00 Uhr-05.09.2024, 07:30 Uhr
Durch unbekannte TĂ€ter wurde auf einer Baustelle in der Ortslage Barleben ein RollgerĂŒst entwendet. Dieses war mit einem Schloss gesichert, welches durch die unbekannte TĂ€terschaft gewaltsam aufgebrochen wurde. Der Schaden belĂ€uft sich nach Angebe des GeschĂ€digten auf etwa 1015 Euro.
Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt machen können, werden gebeten, sich bei der Polizei Haldensleben unter Tel.: 03904/478-0 oder ĂŒber das E-Revier zu melden.
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FlÀchenbrand am Jersleber See
39326 Niedere Börde, Einheitsgemeinde Jersleben/ KanalstraĂe/ 05.09.2024, 12:32- 17:39 Uhr
Durch Zeugen wurde der Rettungsleistelle ein Brand einer landwirtschaftlichen NutzflĂ€che gemeldet, welcher sich ĂŒber eine FlĂ€che von etwa vier Hektar zwischen der StraĂe Am Kanal und der K 1167 erstreckte. Durch die EinsatzkrĂ€fte der umliegenden Feuerwehren konnte das Feuer unter Kontrolle gebracht und ein weiteres Ausbreiten auf eine angrenzende Bungalowsiedlung verhindert werden. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist der Besitzer der landwirtschaftlichen NutzflĂ€che noch nicht bekannt, sodass zur Schadenshöhe noch keine Angaben gemacht werden können. Die Brandursache ist nicht bekannt und Gegenstand eingeleiteter Ermittlungen.
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Verkehrslage
Alkoholisierter FahrzeugfĂŒhrer kommt von Fahrbahn ab
39435 Wolmirsleben/ KreisstraĂe 1262/ 05.09.2024, 07:49 Uhr
Ein 69- jĂ€hriger FahrzeugfĂŒhrer befuhr mit seinem PKW Ford die KreisstraĂe zwischen Altenweddingen und Wolmirsleben, als er unvermittelt von der Fahrbahn abkam und mit einem am StraĂenrand befindlichen Baum kollidierte. Ein vor Ort durchgefĂŒhrter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,11 Promille. Der Beschuldigte war leichtverletzt und wurde zur weiteren Behandlung ist Krankenhaus verbracht. Dort wurde zudem eine Blutprobenentnahme bei dem 69- JĂ€hrigen durchgefĂŒhrt. Es entstand am Fahrzeug des Betroffenen erheblicher Schaden sowie auf Teilen der angrenzenden GrĂŒnflĂ€che, womit von einem Gesamtschaden von etwa 4750 Euro ausgegangen werden kann.
Gegen den FahrzeugfĂŒhrer wird nun wegen GefĂ€hrdung des StraĂenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer GetrĂ€nke ermittelt.
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Text/Foto: Polizei