KriminalitÀtslage
Einbruch in Einkaufsmarkt
39365 Eilsleben/ WilhelmstraĂe/ 25.11.2024, 20:00 Uhr- 25.11.2024, 22:50 Uhr
Unbekannte TÀter haben sich gewaltsam Zutritt zum Innenbereich eines Einkaufsmarktes verschafft und aus dem Kassenbereich diverse Tabakwaren entwendet. Der Schaden belÀuft sich nach bisherigen Erkenntnissen auf 300 Euro.
Bereits in den vergangenen Wochen kam es zu EinbrĂŒchen in EinkaufsmĂ€rkte dergleichen Kette in anderen Ortschaften des Landkreises Börde, wobei das Diebesgut oft identisch war. Ob es einen Zusammenhang zwischen den Taten gibt, ist nun Gegenstand eingeleiteter Ermittlungen.
Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt machen können, werden gebeten, sich im Polizeirevier Börde unter der Telefonnummer: 03904/478-0 oder ĂŒber das E-Revier der Polizei Sachsen â Anhalt zu melden.
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Verkehrslage
Verkehrsunfall mit leicht verletzter Person
39387 Oschersleben/ L 24/ 26.11.2024, 08:41 Uhr
Ein 85-jĂ€hriger FahrzeugfĂŒhrer befuhr mit seinem PKW die L24 aus Richtung GroĂalsleben in Richtung Oschersleben. Als dieser im Bereich einer Kurve einen vorausfahrenden PKW ĂŒberholen wollte, verlor der 85- JĂ€hrige die Kontrolle ĂŒber sein Fahrzeug und kollidierte mit einem am StraĂenrand befindlichen Baum. Der FahrzeugfĂŒhrer wurde leicht verletzt ins Krankenhaus verbracht.
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Verletzte FuĂgĂ€ngerin nach Verkehrsunfall
39340 Haldensleben/ Klinggraben/ 27.11.2024, 06:34 Uhr
Im Kreuzungsbereich HafenstraĂe/ Klinggraben wollte eine 52- jĂ€hrige FahrzeugfĂŒhrerin mit ihrem PKW VW nach links abbiegen und ĂŒbersah dabei eine 25- jĂ€hrige Frau, die fuĂlĂ€ufig die Fahrbahn ĂŒberqueren wollte. Infolge dessen erlitt die FuĂgĂ€ngerin leichte Verletzungen im Bereich des Oberschenkels und wurde zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus verbracht. Gegen die 52- JĂ€hrige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen FahrlĂ€ssiger Körperverletzung eingeleitet.
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Sonstiges
Erhöhte PolizeiprÀsenz auf WeihnachtsmÀrkten
Im Rahmen der bevorstehenden Eröffnung der WeihnachtsmĂ€rkte in den unterschiedlichen Ortschaften des Landkreises Börde wird es zur PrĂ€senzerhöhung von PolizeikrĂ€ften insbesondere in Form von FuĂstreifen kommen. Diese werden vorranging durch die Regionalbereichsbeamten der StĂ€dte und Gemeinden durchgefĂŒhrt. Dabei werden die seitens des Bundestags beschlossenen und von der Landesregierung ĂŒbernommenen waffenrechtlichen Bestimmungen insbesondere mit Blick auf ein MitfĂŒhrungsverbot von Messern durchgesetzt. Die DurchfĂŒhrung von anlasslosen Kontrollen einzelner Personen ist dabei zulĂ€ssig.
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Text/Foto: Polizei