Verkehrslage
23.11.2022 Hohendodeleben
„Glück im Unglück“
Glück im Unglück hatte eine Fahrzeugführerin, die an einer unübersichtlichen Stelle auf der Kreisstraße zwischen Hohendodeleben und Domersleben versuchte einen Linienbus zu überholen. Dabei schätzte sie jedoch den Abstand zum Gegenverkehr falsch ein. Um eine Kollision zu vermeiden, zog die PKW-Fahrerin ihr Fahrzeug abrupt zurück auf den rechten Fahrstreifen und touchierte den fast überholten Linienbus. In der Folge verlor die Fahrzeugführerin die Kontrolle über den PKW, beschädigte zwei Verkehrszeichen und fuhr auf die Ackerfläche. Es entstand zwar Sachschaden, aber glücklicherweise wurde niemand verletzt. Dieser Verkehrsunfall hätte auch schlimmer enden können.
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Kriminalitätslage
22.11.2022 Gröningen
Aufmerksamer Mitbürger
Ein Zeuge bemerkte einen PKW, der in starken Schlangenlinien vor ihm fuhr. An einer geeigneten Stelle stoppte er das Fahrzeug und informierte die Polizei. Die eintreffenden Polizeibeamten führten bei dem Fahrzeugführer einen ein Atemalkoholtest durch und ermittelten 1,64 Promille. Dieser Wert liegt deutlich im strafbaren Bereich und es bestand der Verdacht der sogenannten „folgenlosen Trunkenheitsfahrt“ gem. § 316 StGB. Somit begleitete der „Alkoholsünder“ die Polizeibeamten zur Blutprobenentnahme, gab den Führerschein ab und ließ die Fahrzeugschlüssel im Revier. Folgenlos bedeutet bedeutet in diesem Fall nur, dass der trunkene Fahrzeugführer keine Gefährdung oder Schädigung herbeigeführt hat. Strafrechtlich sind die Folgen sehr umfangreich.