KriminalitÀtslage
PKW Audi gefunden
Farsleben, Feldmark, 01.03.2022, 06:09 Uhr (Foto/Polizei)
Ein PKW Audi wurde der Polizei gemeldet, weil dieser in der Feldmark bei Farsleben mit laufendem Motor stand. Die Polizei sah sich den Wagen an. Der Motor lief tatsĂ€chlich und die Scheinwerfer waren mit den FuĂmatten abgedeckt. Der SchlĂŒssel befand sich im Fahrzeug, aber es war weit und breit keine Person zu sehen. Bei der ĂberprĂŒfung stellte sich heraus, dass der Wagen vor wenigen Stunden bei Hannover entwendet worden war. Die Spezialisten von der Spurensicherung des Polizeireviers Börde kamen zum Einsatz. Warum der PKW dort abgestellt wurde, ist noch völlig unklar.
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Brand im Sicherungskasten
Ottleben, Hamerslebener StraĂe, 28.02.2022, 20:03 Uhr
In einem Mehrfamilienhaus in Ottleben kam es zu einem Brand. Die Feuerwehr konnte den Brand löschen. Die Bewohnerin der betroffenen Wohnung kam mit dem Sachrecken davon und blieb unverletzt. Ein technischer Defekt hatte einen Brand im Sicherungskasten verursacht, der auf Teile der Zimmerdecke schĂ€digend einwirkte. Das Feuer wurde schnell gelöscht, jedoch ist zuvor eine groĂe Menge an RuĂ entstanden, so dass die Wohnung nicht mehr bewohnbar war. Die Rettungsleitstelle konnte vorĂŒbergehend fĂŒr die Wohnungsinhaberin eine Unterkunft zur VerfĂŒgung stellen.Â
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Verkehrslage
Ohne Fahrerlaubnis mit E-Roller unterwegs
Wolmirstedt, 28.02.2022, 18:10 Uhr
In Wolmirstedt wurde ein Elektroroller von der Polizei angehalten, nachdem der Funkstreifenwagen mit ca. 30 km/h einige Zeit dem Roller gefolgt war. Bei der Kontrolle des Fahrzeugs wurde festgestellt, dass bauartbedingt die Höchstgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs 32 km/h betrĂ€gt und somit sowohl eine Versicherungspflicht vorliegt, als auch eine Fahrerlaubnis dafĂŒr benötigt wird. Beides war nicht vorhanden, so dass gegen den 33-JĂ€hrigen Fahrer des Rollers ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden musste. Wenn Sie einen solchen Elektroroller haben und nicht sicher sind, ob dieser Fahrerlaubnispflichtig ist, nutzen Sie die Daten aus der Betriebsanleitung. Dort ist dies sehr oft aufgefĂŒhrt. GrundsĂ€tzlich gilt:
Ein E-Scooter benötigt ein Versicherungskennzeichen. Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein und benötigt keine Fahrerlaubnis, wenn der Scooter nicht schneller als 20 km/h fĂ€hrt. DafĂŒr ist jedoch eine gĂŒltige Betriebserlaubnis notwendig, aus der die Höchstgeschwindigkeit hervorgeht.
Bleiben Sie aufmerksam!
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