Verdacht der Drogenfahrt
Ballenstedt – Am 27.03.2022 befuhr ein 34-Jähriger mit einem Pkw Audi gegen 21:00 Uhr die Hoymer Straße, obwohl er im Verdacht steht, unter Drogeneinfluss gefahren zu sein. Die Beamten leiteten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Mann ein, ließen ihm eine Blutprobe entnehmen und untersagten die Weiterfahrt. Sollte sich der Anfangsverdacht im Ergebnis der Blutuntersuchung bestätigen, muss der 34-Jährige mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.
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Ohne Fahrerlaubnis unterwegs
Quedlinburg – Am 27.03.2022 befuhr ein 23-Jähriger mit einem Pkw Audi gegen 19:10 Uhr die Wipertistraße, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Darüber hinaus waren am Fahrzeug amtliche Kennzeichen angebracht, die nicht für den Audi ausgegeben wurden. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wegen Urkundenfälschung sowie wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den Mann ein und untersagten ihm die Weiterfahrt.
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