Mit 1,90 Promille unterwegs; Polizei dankt Zeugen
Halberstadt – Am 12.04.2022 befuhr ein 69-Jähriger mit einem Pkw Mitsubishi die Bundesstraße 79 aus Richtung Quedlinburg kommend in Schlangenlinien in Richtung Halberstadt. Aufgrund mehrerer Zeugenhinweise konnten die Beamten das Fahrzeug in der Quedlinburger Straße auf Höhe einer dortigen Tankstelle anhalten. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem Mann einen Vorwert von 1,90 Promille. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Mann ein, da dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Die Polizei bedankt sich in diesem Zusammenhang bei den aufmerksamen Zeugen, die umgehend die Polizei verständigt und somit zum Fahndungserfolg beigetragen haben.
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Radfahrer stürzt mit Hund
Meisdorf – Am 12.04.2022 stürzte ein 45-Jähriger mit einem Fahrrad, wobei er sich verletzte.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand fuhr der Mann mit einem Mountainbike im Bereich Liethe II am linken Fahrbahnrand, wobei er einen angeleinten Hund neben dem Rad führte. Als das Tier einen anderen Hund auf der gegenüberliegenden Seite sah, querte es die Straße, um zu diesem zu laufen. Beim Versuch des 45-Jährigen, seinem Hund auszuweichen, um ihn nicht zu überfahren, stürzte der Mann und verletzte sich, sodass er durch den Rettungsdienst ins Klinikum gebracht werden musste.
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Unfallflüchtigen nach Zeugenhinweis ermittelt
Quedlinburg – Am 12.04.2022 fuhr ein zu diesem Zeitpunkt Unbekannter mit einem Pkw Dacia gegen 18:55 Uhr im Harzweg rückwärts gegen einen Grundstückszaun. Anschließend verließ er pflichtwidrig den Unfallort. Nach einem Zeugenhinweis konnten die Beamten den Fahrer, einen 32-Jährigen, im Stieg ermitteln. Ein Atemalkoholtest ergab einen Vorwert von 1,94 Promille. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung gegen den 32-Jährigen ein und ließen ihm eine Blutprobe entnehmen.
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Mit 0,61 Promille und ohne Fahrerlaubnis
Quedlinburg – Am 12.04.2022 befuhr ein 23-Jähriger mit einem Pkw VW gegen 22:30 Uhr den Wegelebener Weg, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Darüber hinaus waren am Fahrzeug amtliche Kennzeichen angebracht, nach denen gefahndet wurde. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem Mann einen Vorwert von 0,61 Promille. Diesbezüglich leiteten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den 23-Jährigen ein. Er muss mit 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Darüber hinaus erwartet den Mann ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Urkundenfälschung.
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Transporterfahrer mit 2,68 Promille unterwegs
Thale – Am 13.04.2022 fuhr ein 31-Jähriger mit einem polnischen Kleintransporter aus Richtung Thale kommend in Richtung Timmenrode, obwohl er unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Vorwert von 2,68 Promille. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gegen den Mann ein und ließen ihm zwei Blutproben entnehmen, da er laut Zeugenaussagen gegen 12:15 Uhr ein Tor in der Warnstedter Straße beim Verlassen eines dortigen Firmengeländes beschädigt haben soll. Auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft verfügte der zuständige Richter am Amtsgericht Quedlinburg die Zahlung einer so genannten Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200 Euro gegen den 31-Jährigen.
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