44 Interessierte am âZukunftstagâ im Polizeirevier (Foto/Polizei)
Halberstadt â Am 28.04.2022 informierten sich insgesamt 44 SchĂŒlerinnen und SchĂŒler anlĂ€sslich des Zukunftstages im Polizeirevier Harz ĂŒber den Polizeiberuf. Sie nutzten am Standort in Halberstadt sowie in den Revierkommissariaten Quedlinburg und Wernigerode die Möglichkeit, sich nicht nur zu informieren, sondern selbst einmal ein PolizeidienstgebĂ€ude von innen zu besichtigen. Neben den in Augenschein genommenen Gewahrsamszellen und der so genannten RaumzellenschieĂanlage stieĂen neben den AusfĂŒhrungen der Regionalbereichsbeamten insbesondere die fachbezogenen ErlĂ€uterungen des Brandursachenermittlers Christoph Heicke sowie des Kriminaltechnikers Andreas Lehmann auf Interesse. Am Ende dieser Informationsveranstaltung, welchen die HundefĂŒhrer mit ihren Diensthunden in Quedlinburg und Wernigerode bereicherten, erhielten alle SchĂŒlerinnen und SchĂŒler ein Teilnahmezertifikat.
Foto: Die 14-JĂ€hrige Lisa Bassy aus Blankenburg prĂŒft unter Anleitung von Kriminaltechniker Andreas Lehmann ihren eigenen 5 Euro Geldschein an einem der DokumentenprĂŒfgerĂ€te auf seine Echtheit.
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Brand unterhalb des Brockenplateaus
Brocken â Am 28.04.2022 kam es gegen 14:00 Uhr zu einem Brand einer ca. 3000 mÂČ groĂen GrasflĂ€che ca. 500 m unterhalb des Brockenplateaus an der so genannten Teufelskanzel zwischen dem Brockenringweg und den dortigen Bahngleisen. Zur BrandbekĂ€mpfung wurden 20 Kameraden der Feuerwehren Schierke und Wernigerode mit insgesamt acht Fahrzeugen eingesetzt.
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Radfahrer mit 2,06 Promille unterwegs
Halberstadt â Am 27.04.2022 befuhr ein 41-JĂ€hriger mit einem Fahrrad gegen 21:05 Uhr die SchĂŒtzenstraĂe, wobei am Rad keine Beleuchtung eingeschaltet war. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem Mann einen Vorwert von 2,06 Promille. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gegen den 41-JĂ€hrigen ein, lieĂen ihm eine Blutprobe entnehmen und untersagten ihm die Weiterfahrt.
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Hecke in Brand
Hedersleben â Am 27.04.2022 geriet gegen 14:50 Uhr eine Efeuhecke in der TiefenortstraĂe in Brand.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand entfernte ein Rentner mit einem HeiĂluftbrenner das Unkraut vor seinem Haus in der TiefenortstraĂe. In weiterer Folge geriet eine Efeuhecke am Haus des Nachbarn in Brand. Dabei drohten die Flammen auf das Wohnhaus ĂŒberzugreifen. Dies konnte durch den schnellen Einsatz der Kameraden der Feuerwehr, welche der vermeintliche Verursacher selbst gerufen hatte, verhindert werden. Durch den Brand wurden neben der Hecke auch die Hauswand beim Nachbarn sowie die Dachsparren einer Scheune in Mitleidenschaft gezogen. Die Beamten haben ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlĂ€ssiger Brandstiftung eingeleitet. Der entstandene Sachschaden betrĂ€gt ersten SchĂ€tzungen zufolge ca. 5.000 Euro.
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Mit Pkw ĂŒberschlagen
Langeln â Am 27.04.2022 befuhr ein 25-JĂ€hriger mit einem Pkw Seat die BundesstraĂe 244 zwischen Zilly und Langeln. Gegen 19:05 Uhr kam er nach links von der Fahrbahn ab, kollidierte mit einem Baum, der samt Wurzel aus dem Boden gerissen wurde und ĂŒberschlug sich anschlieĂend einmal. Dabei verletzte sich der 25-Jahrige schwer, sodass u. a. der Notarzt mit einem Rettungshubschrauber eingeflogen wurde. Nach derzeitigem Erkenntnisstand kann ein so genannter Sekundenschlaf als Unfallursache nicht ausgeschlossen werden.
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Brand auf Balkon
Thale â Am 28.04.2022 kam es gegen 03:35 Uhr auf einem Balkon eines Mehrfamilienhauses in der Bertolt-Brecht-StraĂe zu einem Brand, sodass insgesamt 15 Kameraden der Feuerwehr mit drei Fahrzeugen zum Einsatz kamen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand war ein technischer Defekt an einer Lichterkette ursĂ€chlich fĂŒr den Brand.
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60 VerstöĂe bei Radfahrern geahndet
Landkreis Harz â AnlĂ€sslich einer Schwerpunktkontrolle anlĂ€sslich des landesweiten Aktionstages zur Verkehrsaktion â#Mensch aufmRad â Sicher durch den Verkehrâ kontrollierten die Beamten am 27.04.2022 insbesondere in den Innenstadtbereichen von Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode insgesamt 120 Radfahrende. Dabei ahndeten sie 61 VerstöĂe, u. a. wegen widerrechtlichen Befahrens der FuĂgĂ€ngerzone bzw. wegen Nichtbeachtens des Durchfahrtsverbotes. In diesen FĂ€llen verhĂ€ngten die Beamten ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro. Einen Radfahrer, der in Quedlinburg ein Handy wĂ€hrend der Fahrt nutzte, erwarten 55 Euro BuĂgeld.
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