E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen
Halberstadt â Am 01.05.2023 befuhr ein 26-JĂ€hriger mit einem E-Scooter gegen 19:55 Uhr die SternstraĂe, wobei am Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des VerstoĂes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den Mann ein und untersagten ihm die Weiterfahrt. In diesem Zusammenhang weist die Polizei wiederholt darauf hin, dass derartige E-Scooter einer Versicherungspflicht unterliegen, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden.
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Mit 1,26 Promille unterwegs
Wegeleben â Am 01.05.2023 befuhr ein 54-JĂ€hriger mit einem Pkw Volvo gegen 23:10 Uhr das Quedlinburger Tor, obwohl er unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Vorwert von 1,26 Promille. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gegen den Mann ein, lieĂen ihm eine Blutprobe entnehmen, stellten den FĂŒhrerschein sicher und untersagten die Weiterfahrt.
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Moped ohne Versicherungsschutz
Wernigerode â Am 01.05.2023 befuhr ein 15-JĂ€hriger mit einem Moped âSimsonâ gegen 18:55 Uhr die KirchstraĂe, wobei am Fahrzeug ein abgelaufenes grĂŒnes Versicherungskennzeichen angebracht war. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des VerstoĂes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den Jugendlichen ein und untersagten ihm die Weiterfahrt.
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Unfallverursacherin dank Zeugin ermittelt
Wernigerode â Am 01.05.2023 befuhr eine zu diesem Zeitpunkt unbekannte Frau mit einem Pkw die Nöschenröder StraĂe, wobei sie gegen 15:15 Uhr seitlich gegen einen in einer Parktasche abgestellten VW Passat stieĂ. Die Frau fuhr zunĂ€chst weiter, um kurze Zeit spĂ€ter erneut am Unfallort zu erscheinen. Dort sammelte sie die durch den Unfall entstandenen Teile des AuĂenspiegels auf und verlieĂ pflichtwidrig den Unfallort.
Dank einer aufmerksamen Zeugin konnten die Beamten eine 52-jĂ€hrige Frau in der Stadt Oberharz am Brocken ermitteln. Ein Atemalkoholtest ergab bei der Frau einen Vorwert von 2,23 Promille. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen StraĂenverkehrsgefĂ€hrdung gegen die 52-JĂ€hrige ein, lieĂen ihr zwei Blutproben entnehmen, da sie angab, Alkohol nach dem Unfall getrunken zu haben und beschlagnahmten den FĂŒhrerschein der Frau.
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Text/Foto: Polizei