E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen
Halberstadt – Am 01.05.2023 befuhr ein 26-Jähriger mit einem E-Scooter gegen 19:55 Uhr die Sternstraße, wobei am Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den Mann ein und untersagten ihm die Weiterfahrt. In diesem Zusammenhang weist die Polizei wiederholt darauf hin, dass derartige E-Scooter einer Versicherungspflicht unterliegen, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden.
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Mit 1,26 Promille unterwegs
Wegeleben – Am 01.05.2023 befuhr ein 54-Jähriger mit einem Pkw Volvo gegen 23:10 Uhr das Quedlinburger Tor, obwohl er unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Vorwert von 1,26 Promille. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gegen den Mann ein, ließen ihm eine Blutprobe entnehmen, stellten den Führerschein sicher und untersagten die Weiterfahrt.
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Moped ohne Versicherungsschutz
Wernigerode – Am 01.05.2023 befuhr ein 15-Jähriger mit einem Moped „Simson“ gegen 18:55 Uhr die Kirchstraße, wobei am Fahrzeug ein abgelaufenes grünes Versicherungskennzeichen angebracht war. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den Jugendlichen ein und untersagten ihm die Weiterfahrt.
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Unfallverursacherin dank Zeugin ermittelt
Wernigerode – Am 01.05.2023 befuhr eine zu diesem Zeitpunkt unbekannte Frau mit einem Pkw die Nöschenröder Straße, wobei sie gegen 15:15 Uhr seitlich gegen einen in einer Parktasche abgestellten VW Passat stieß. Die Frau fuhr zunächst weiter, um kurze Zeit später erneut am Unfallort zu erscheinen. Dort sammelte sie die durch den Unfall entstandenen Teile des Außenspiegels auf und verließ pflichtwidrig den Unfallort.
Dank einer aufmerksamen Zeugin konnten die Beamten eine 52-jährige Frau in der Stadt Oberharz am Brocken ermitteln. Ein Atemalkoholtest ergab bei der Frau einen Vorwert von 2,23 Promille. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung gegen die 52-Jährige ein, ließen ihr zwei Blutproben entnehmen, da sie angab, Alkohol nach dem Unfall getrunken zu haben und beschlagnahmten den Führerschein der Frau.
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Text/Foto: Polizei