Polizeirevier Harz: Aktuelle Polizeimeldungen

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Verlaufen nach Brötchenkauf

Quedlinburg – Ein aufmerksamer Quedlinburger konnte am 18.10.2024 gegen 07.45 Uhr eine 8 – Jährige aus Grimma feststellen, welche nach dem morgendlichen Brötchenkauf offensichtlich die Orientierung verloren hatte und nicht mehr zurück zur Ferienwohnung fand. Die hinzugerufenen Beamten des Polizeireviers Harz übernahmen das Mädchen, welches ihnen nun beschrieb, an welche Details sie sich auf dem Weg zwischen Ferienwohnung und Bäcker erinnern konnte. Kurze Zeit später erkannte das Kind seinen Vater auf dem Gehweg laufend. Dieser hatte sich bereits auf den Weg gemacht, um seine Tochter zu suchen. So konnte das Mädchen wohlbehalten und sichtlich erleichtert an den Vater übergeben werden.

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PKW entwendet

Quedlinburg – Am 18.10.2024 gegen 06.30 Uhr stellte ein 66 – Jähriger aus Glan-Münchweiler den Diebstahl seines PKW fest. Er hatte seinen Toyota XA5 am 17.10.2024 um 19.30 Uhr auf einem beschrankten Parkplatz in Quedlinburg in der Fichtenstraße ordnungsgemäß verschlossen abgestellt. Unbekannte Täter entwendeten den PKW in der Nacht zum Freitag. Das Fahrzeug konnte durch den Fahrzeughalter mittels App gegen 02.45 Uhr noch vom Parkplatz bis zur Brechtstraße geortet werden. Das Fahrzeug befand sich dort aber nicht mehr. Zeugen der Tat werden gebeten ihre Hinweise an das Polizeirevier Harz zu richten unter der Telefonnummer: 03941-674291.

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E-Bike entwendet

Halberstadt – Am 18.10.2024 gegen 07.30 Uhr stellte ein 35 – jähriger Halberstädter das Fehlen seines E-Bike fest. Er hatte es im Hausflur an seiner Wohnanschrift am Abend zuvor abgestellt. Mittels einer App konnte er das Rad noch in Halberstadt Westendorf orten. Die hinzugerufenen Beamten des Polizeireviers Harz fuhren zur georteten Adresse, wo sie auf einen 54 – jährigen Halberstädter trafen, welcher das Fahrrad ordnungsgemäß angeschlossen vor seiner Wohnanschrift abgestellt hatte. Den Beamten gegenüber gab er an, dass er nicht wollte, dass das Rad geklaut werden würde. Es stellte sich heraus, dass es sich um einen Bekannten des Fahrradeigentümers handelte, welcher sich ohne Absprache das Rad aus dem Hausflur des Geschädigten nahm. Es bestand zu keiner Zeit eine Zueignungsabsicht bei dem 54 –Jährigen. Der Eigentümer verzichtet auf die Erstattung einer Anzeige gegen seinen Bekannten und zeigte sich sehr tolerant. Das Fahrrad konnte unversehrt an ihn zurück übergeben werden.

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Text/Foto: Polizei